"Over to you Rolf & Co.!"
Here you are.
Der AT ist dieser:
https://www.proterrafoundation.org/wp-content/uploads/2019/0...Worum es in der Klausel geht, ist, dass der zertifizierte Landwirt bei seiner landwirtschaftlichen Nutzung des Grundstücks nicht eingeschränkt ist (gesetzliche Einschränkungen ausgenommen). Andernfalls könnte er ja die anderen Bedingungen für die Zertifizierung womöglich nicht alle erfüllen, weil er dann nicht eigenverantwortlich agieren könnte.
Die Eigentumsverhältnisse sind dafür nicht maßgebend, und man will ja sicher keinem Landwirt die Zertifizierung verweigern, nur weil er nicht Eigentümer ist, das widerspräche ja dem Ziel von ProTerra.
Aus dem Text in der Frage erkennt man das auch: "Examples of land title are ..."
Der Landwirt kann also z. B. Pächter sein und hätte dann kein "Grundeigentumsrecht". Er hätte dann lediglich ein Nutzungsrecht. So ein Recht
kann zusätzlich per Grundbucheintrag dinglich abgesichert sein.