GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
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11:19 Mar 8, 2019 |
English to German translations [PRO] Art/Literary - Government / Politics | |||||||
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| Selected response from: Steffen Walter Germany Local time: 12:56 | ||||||
Grading comment
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Summary of answers provided | ||||
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4 | Staatliche Haftungsübernahme |
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3 | staatliche Haftungsgarantie / Staatsgarantie |
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government indemnity scheme staatliche Haftungsgarantie / Staatsgarantie Explanation: ... wäre das wohl hier. Siehe z. B. https://www.smb.museum/fileadmin/website/Institute/Institut_... (S. 10) "4.8 Im Interesse einer Kostenreduzierung sollten Leihgeber wenn möglich an Stelle oder in Erweiterung einer kommerziellen Versicherung die Deckung durch Haftungsgarantien von Seiten der Regierung, des Bundes oder des Staates akzeptieren, vorausgesetzt dass diese Haftungserklärungen einen annehmbaren Grad der Abdeckung gewährleisten." https://studlib.de/3614/kultur/versicherung "Üblicherweise verpflichtet sich das Museum zur Versicherung von externen Leihgaben. In der Museumspraxis wird diese entweder über die Staatsgarantie gedeckt oder eine externe Versicherung wird zusätzlich abgeschlossen." "In öffentlich-rechtlichen Museumsbetrieben können Versicherungen für Kunstwerke über die haushaltsrechtlich abgesicherte Staatsgarantie vereinbart werden. Das staatliche Museum haftet für vertraglich festgelegte Risiken und Schäden durch eigenes Verschulden des Museums bzw. der Mitarbeiter. Fällt ein Schadensfall an, so wird aus der Staatsgarantie gezahlt." usw. |
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government indemnity scheme Staatliche Haftungsübernahme Explanation: Im österreichischen Kontext scheint hier das Konzept der "staatlichen Hafungsübernahme" passend. http://ec.europa.eu/competition/state_aid/cases/221805/22180... Auszug: Die zu beurteilende staatliche Haftungsübernahme für österreichische Bundesmuseen gründet sich auf eine Bestimmung in Artikel IX Abs. 1 des Bundesfinanzgesetzes (nachfolgend „BFG“ genannt). Die Bestimmung wurde zum ersten Mal mit der Änderung des BFG 2003 eingeführt und seitdem jedes Jahr mit dem gleichen Wortlaut erneuert. Die Bestimmung räumt dem österreichischen Finanzminister die Möglichkeit ein, die Haftung für Schäden an Objekten zu übernehmen, die den Bundesmuseen von Dritten als Leihgabe für Ausstellungen zur Verfügung gestellt werden... |
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