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German translation: nicht fahrlässig verursachter Schaden
07:26 Apr 17, 2018
English to German translations [PRO] Law/Patents - Law: Contract(s)
English term or phrase:non-negligent harm
"Every care will be taken in the course of this study. In the event of ***non-negligent harm*** arising as a consequence of this study, compensation may be available through the sponsor. For this study, the sponsor has taken out insurance coverage in accordance with legal regulations."
Kontext: Klinische Studie im Abschnitt über den Versicherungsschutz.
"nicht fahrlässig" trifft hier als Übersetzung nicht zu. Ich habe folgendes gefunden:
Es hat also etwas mit dem Nachweis oder Nichtnachweis von Verschulden zu tun. Aber wie heißt der richtige deutsche Begriff für "non-negligent harm"?
Als Bonus wäre ein Wort zu "may" in "...compensation may be available..." ganz nett. Muss die Versicherung nicht auf jeden Fall bezahlen (wenn die Voraussetzungen vorliegen)? Warum dann "may"?
Explanation: Was das "may" betrifft - so wird von einer Möglichkeit gesprochen, die bereits von "in the event" ausgedrückt wird, also im DE mit Indikativ übersetzt
Vielen Dank an alle! Ich habe mich für Reginas Vorschlag "nicht fahrlässig verursachter Schaden" entschieden, also die übliche Übersetzung. - Zum Kontext: wenig vorhanden. Es wird nur mehr oder weniger kurz erwähnt, dass es eine Versicherung gibt, aber was sich hinter den versicherungsrechtlichen Fachwörtern ("non-neglient") verbirgt, das soll man als Leser selbst wissen. - Es wird später noch erwähnt: "If you are harmed due to someone’s negligence, then you may have grounds for legal action for compensation against the Sponsor but you may have to pay your legal costs." In anderen Worten: Bei "negligence" muss man vor Gericht gehen, ist nicht mitversichert.
"non-negligent" ist anscheinend eine Spezialität, die es nur in UK gibt. Dahinter steckt deren "balance of probability"-Prinzip, das auch in Georg's Referenz erwähnt wird.
Nebenbei: "Nicht fahrlässig" kann z. B. auch "vorsätzlich" sein, aber das ist hier sicher nicht gemeint. Und dann gibt es ja auch noch die verschuldensunabhängige Haftung (in D z. B. die Halterhaftung beim PKW).
Warum wird hier ausdrücklich von NON-negligent harm gesprochen, während man sonst in den Patienteninformationen zu klinischen Studien nur negligent liest?
"Nicht-fahrlässig: Geld von der Versicherung. Fahrlässig: Geld von dem, der fahrlässig war."
Darin kann ich keinen Sinn erkennen. Das würde auf Deutsch heißen: "Wenn unser Arzt Sie betrunken operiert, dann sehen Sie zu, wer ihnen das falsch abgesägte Bein wieder annäht!" Der Arzt haftet höchstens strafrechtlich, zivilrechtlich aber haftet im Außenverhältnis die Klinik, das Uni-Institut o. Ä.
In der von dir angegebenen Rferenz ist "non-negligent" auch gar nicht als "nicht fahrlässig" definiert. Da geht es NUR um die Nachweisfrage: "In the case of a clinical trial subject bringing a claim it would only be necessary for the subject to show that their health had deteriorated during the period of the trial." Auf Deutsch: Wenn einer Testperson im Verlauf der Studie zur Wirkung von Fußpilztabletten sich die Fußhaut auflöst oder die Kopfhaare ausfallen, dann gibt es in jedem Fall Geld, falls man ein "Non-negligent Harm"-Risiko versichert hat. Die Schuldfrage, also auch die Frage der Fahrlässigkeit wird dabei gar nicht tangiert.
Ja, dann würde alles in sich stimmen und Sinn machen! Nicht-fahrlässig: Geld von der Versicherung. Fahrlässig: Geld von dem, der fahrlässig war. - Okay, ich glaube, dann habe ich es verstanden.
Ich gehe davon aus, dass die Versicherung NICHT zahlt, wenn die Schäden aus Fahrlässigkeit entstanden sind, sondern nur, wenn die in der Studie erprobte Behandlung Nebenwirkungen zeitigt. Im Fall der Fahrlässigkeit müsste hoffentlich (!!!) eine andere Klausel greifen. Vielleicht zahlt dann die Haftpflichtversicherung der Ärzte?
Die sagen dem Patienten also eiskalt: entweder bezahlen wir - oder auch nicht! Finde ich als Patient aber gar nicht tröstlich, deswegen konnte ich es erstmal nicht glauben.
"Muss die Versicherung nicht auf jeden Fall bezahlen (wenn die Voraussetzungen vorliegen)?"
Nein. In deiner Referenz steht: **Where** cover is bought on a non-negligent harm basis the cover includes ..."
Also, falls ein "non-negligent harm" eintritt UND falls das versichert ist, dann muss die Versicherung zahlen.
Damit ist der AT völlig logisch: Falls ein "non-negligent harm" eintritt, wird **vielleicht** gezahlt, das hängt ganz davon ab, ob das versichert ist oder nicht. Ist es nicht versichert, kann freiwillig gezahlt werden. Steckt beides in "may".
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Answers
2 hrs confidence:
nicht fahrlässig verursachter Schaden
Explanation: Was das "may" betrifft - so wird von einer Möglichkeit gesprochen, die bereits von "in the event" ausgedrückt wird, also im DE mit Indikativ übersetzt
Regina Eichstaedter Local time: 00:19 Works in field Native speaker of: German PRO pts in category: 130
Grading comment
Vielen Dank!
Notes to answerer
Asker: Danke erstmal, Regina! Aber heißt das wirklich: Wenn der Arzt oder das Pflegepersonal FAHRLÄSSIG handeln, dann wird dem Patienten nichts bezahlt? Das kann doch nicht wahr sein - oder doch?
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