This site uses cookies.
Some of these cookies are essential to the operation of the site,
while others help to improve your experience by providing insights into how the site is being used.
For more information, please see the ProZ.com privacy policy.
French to German translations [PRO] Law/Patents - Law: Contract(s)
French term or phrase:Responsabilité Civile-Tous Risques Chantiers
A ce titre xxx transmettra à yyy une attestation d’assurance établissant que xxx a souscrit, auprès d’un organisme notoirement solvable, une police d’assurance « Responsabilité Civile-Tous Risques Chantiers », pour tous dommages corporels, dégâts matériels et dommages pécuniaires pouvant être causés par lui, son personnel ou ses exécutants.
Ist schon klar, dass das eine HP-Versicherung ist, mit der alle Baustellenrisiken abgesichert sind, aber wie nennt man diese Versicherung korrekt???
Magst du's eingeben? Dann gebe ich dir die Punkte. Mit den anderen Lösungen war ich nämlich auch nicht wirklich glücklich und hatte mich ohnehin schon dazu durchgerungen, das lieber zu umschreiben...
... und erst recht nicht dich, liebe Heidi! Bevor ich dir zu nahe trete, hätte ich sonst noch etliche andere Leute zu beseitigen...! LOL
Plus sérieusement, natürlich ist die klare Darlegung von Pflichten und Rechten vorrangig. Meiner Kenntnis nach ist aber im Versicherungsbereich ohnehin alles viel schwammiger, als man spontan meinen könnte. Die Bezeichnung ist das eine - heißt aber eben nicht bei jedem Versicherer dasselbe, schon in Frankreich. Daher zählt m.E. "wirklich" vor allem die Aufzählung der versicherten Vorgänge, die gleich dahinter kommt.
ja, das ist eine sehr gute Lösung, wenn ich mir so alle Eintragungen ansehe.
Heidi Fayolle (X)
France
Auf die Gefahr hin, gelyncht zu werden,
06:57 Jul 13, 2012
möchte ich diese Frage mal für eine "Grundsatzdiskussion" zum Anlass nehmen. Also, als Jutta die Frage stellte, dachte ich mir "Ach, da hätte ich jetzt gar keine "genaue" deutsche Entsprechung gesucht, sondern anhand der nachfolgenden Angaben umschrieben", also: "Haftpflichtversicherung, die alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt, die von ihm selbst etc. verursacht werden könnten. " Ich finde immer, bei solchen Sachen sollte man lieber genau umschreiben, als den Kunden mit einem Begriff in Sicherheit zu wiegen, den er zwar kennt, der aber vielleicht nicht alles abdeckt, was ursprünglich gemeint ist. Was meint ihr dazu?
handelt es sich dann also nicht um HT-Bau, sondern um "chantiers" i.S. von Montagearbeiten beim Kunden? Das reicht einem Franzosen schon, um es als Baustelle einzustufen ;-)
Falls der Lieferant auch bestimmte Arbeiten wie Montage, Anschluss oder Einrichtung beim Kunden im Werk macht, sollte er auch dafür versichert sein, denke ich. Also, falls er den Vorschlaghammer auf den großen Zeh eines Kundenmitarbeiters fallen lässt, oder sonst irgendetwas schuldhaft beschädigt.
manche Käufer wollen auch das Risiko abgesichert wissen, dass die für sie herzustellenden Maschinen beim Hersteller im Produktionsprozess beschädigt werden etc., und die TRC-Bedingungen sprechen meist vom "ouvrage", das könnte auch etwas anderes als ein Bauwerk sein.
So gigantisch scheinen die Maschinen nicht zu sein, aber sie werden nur kurz erwähnt. Vielleicht ist's einfach der übliche Standardvertrag des Käufers. Hab ich schon öfter erlebt, dass da Dinge drin stehen, die eigentlich nicht 100%ig zutreffen...
und bei Responsabilité Civile-Tous Risques Chantiers darf der Bindestrich m.E. nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich um zwei verschiedene Versicherungen handelt (es mag Kombi-Policen bestimmter Versicherungsgesellschaften geben, aber deren Abschluss kann der Vertragspartner schwerlich vorschreiben): "6.2. Bauleistungsversicherung (Tous Risques Chantier – TRC) 7.1. Betriebs- und Produkthaftpflicht (Responsabilité Civile de l‘Entreprise) In manchen Branchen, wie etwa dem Baugewerbe, ist diese Versicherung Pflicht" http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=bauwesenversicherung f...
Die 6.3. Bauherrenhaftpflichtversicherung (Responsabilité Civile Maître d’Ouvrage) oder die 6.4. Haftpflicht des Bauträgers (Responsabilité Civile Constructeur Non Réalisateur – C.N.R.)
kann hier m.E. nicht gemeint sein, denn die schließt ja nicht derjenige ab, der eine Bauleistungsversicherung abschließt.
Explanation: Das kann ggf. passen: === "Risiken auf Baustellen lassen sich rundum absichern
Alle, die auf eine Bauherrenversicherung verzichten wollen, sparen am verkehrten Ende. Schließlich birgt jede Baustelle ein großes Gefahrenpotenzial, dessen Auswirkungen nicht kalkulierbar sind. Kommt beispielsweise ein Passant durch herabfallende Materialien zu Schaden, stürzt ein Kind beim Spielen in einen Schacht, oder werden Sachgegenstände durch baustellenbedingte Verunreinigungen beschädigt, greift der Schutz der Bauherrenversicherung. Ohne diese wichtige Absicherung können auf den Bauherrn im schlimmsten Fall Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe zukommen, die durch Krankenhaus-, Arzt- und Pflegekosten entstehen. Hinzu kommen meist noch Schmerzensgeldforderungen, Ersatzleistungen für einen entgangenen Verdienst und möglicherweise eine lebenslange Rente."
Login or register (free and only takes a few minutes) to participate in this question.
You will also have access to many other tools and opportunities designed for those who have language-related jobs
(or are passionate about them). Participation is free and the site has a strict confidentiality policy.