Scheidungsverfahren: Ehescheidung 05:44 Oct 13, 2016
würde ich frei übersetzen: hier geht es wohl um die Scheidung selbst, im Gegensatz zu den sogenannten Folgesachen (vgl. § 137 FamFG: Sorgerecht für die Kinder, Unterhalt, in Deutschland ferner u.a. Versorgungsausgleich.
Hier nicht gemeint ist offenbar der Unterschied zwischen einem Sachurteil (jugement au fond), mit dem über den Streitgegenstand selbst, also "in der Sache" entschieden wird, und einem Prozessurteil (z.B.: die Klage wird als unzulässig abgewiesen, der materiell-rechtliche Anspruch also gar nicht erst geprüft). |