GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
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11:46 Jan 31, 2018 |
French to German translations [PRO] Law/Patents - Law (general) / Klageschrift | |||||
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| Selected response from: Dorothee Rault (Witt) France Local time: 01:54 | ||||
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3 | Verwandte in der Seitenlinie |
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Discussion entries: 5 | |
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Verwandte in der Seitenlinie Explanation: Wikipedia: Gerade Linie – Seitenlinie Die Linie einer Verwandtschaft zwischen zwei Personen kann gradlinig sein (vergleiche die biologische Abstammungslinie), oder indirekt vermittelt über eine Geschwisterschaft: gerade Linie = direkt, linear = voneinander abstammende Personen (auch adoptierte oder anerkannte): Elternteil → Kinder, Großelternteil → Enkel, Urgroßelternteil → Urenkel, und so fort Seitenlinie = indirekt, kollateral = sämtliche Brüder und Schwestern, eigene und die von Voreltern (auch adoptierte oder anerkannte), zusammen mit allen ihren jeweiligen Nachkommen Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch legt im Paragraph 1589 Verwandtschaft fest:[22] „Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten.“ In der Seitenlinie verwandt sind Bruder und Schwester, da sie nicht voneinander abstammen, sondern von (mindestens) einem gemeinsamen Vorfahren: in ihrem Fall von einem oder beiden Elternteilen. Das gilt auch für ihre gesamte Nachkommenschaft: Nichten und Neffen, Großnichten und Großneffen und so weiter sind alle indirekt, über Seitenlinien miteinander verwandt. Gleiches gilt in aufsteigender Reihe für sämtliche Onkel und Tanten, Großonkel und -tanten und so weiter, zusammen mit all ihren Kindern und Kindeskindern: Cousinen und Cousins beliebigen Grades sind indirekt, kollateral verwandt (siehe dazu auch Lineare und kollaterale Verwandtschaft). Zwischen sämtlichen gradlinigen Verwandten besteht ein Verbot der Heirat oder Lebenspartnerschaft (sowie zwischen Voll-, Halb- und Adoptivgeschwistern), ebenso ist der Geschlechtsverkehr zwischen ihnen verboten (siehe Deutsche Inzestverbote), wobei dies in Österreich nur für Blutsverwandte gilt. Ein typisches Beispiel für gerade Linien sind in der Familiengeschichtsforschung (Genealogie) die „Stammlinien“. Sie enthalten nur Vor- und Nachfahren, die voneinander abstammen: die ältesten ehelichen Söhne als Erbnachfolger ihres Vaters (siehe auch Väterlinie, im Unterschied zu Mütterlinien). Bei Adelsfamilien wird ausdrücklich die Hauptlinie unterschieden von Nebenlinien, den vom „Mannesstamm“ abzweigenden Seitenlinien der Brüder von Vorvätern (siehe dazu auch das Wappenrecht). |
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