en cas de résiliation judiciaire et/ou de la vente

German translation: im Falle einer gerichtlichen Auflösung bzw. einer Veräußerung

GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW)
French term or phrase:en cas de résiliation judiciaire et/ou de la vente
German translation:im Falle einer gerichtlichen Auflösung bzw. einer Veräußerung
Entered by: Doris Wolf

15:16 Apr 24, 2018
French to German translations [PRO]
Law/Patents - Law (general) / AGB
French term or phrase: en cas de résiliation judiciaire et/ou de la vente
Danke im Voraus für Hinweise zum angegebenen Satzteil!

Les éventuels retards ne peuvent donner lieu ni aux dommages et intérêts, ni à annulation de la commande, ni au refus de prendre livraison, même en cas de résiliation judiciaire et/ou de la vente.
Doris Wolf
Germany
im Falle einer gerichtlichen Auflösung bzw. einer Veräußerung
Explanation:
Übersetzungsversuch:
"Ein möglicher Verzug begründet weder einen Anspruch auf Schadenersatz, noch auf Stornierung der Bestellung, noch auf Nichtabnahme der Lieferung, auch nicht im Falle einer gerichtlichen Auflösung und/oder Veräußerung."
Das bedeutet, dass ein Verzug hinzunehmen und die verspätete Lieferung auf jeden Fall abzunehmen ist, auch wenn sich das Unternehmen in Auflösung befindet oder veräußert wird. Ob es sich um einen Lieferverzug oder einen Zahlungsverzug handelt und ob sich die gerichtliche Auflösung oder die Veräußerung auf das Unternehmen des Bestellers oder des Lieferanten bezieht, bleibt ohne weiteren Kontext unklar. Vermutlich will sich aber der Lieferant gegen Forderungen wegen Verzugs absichern und sicherstellen, dass die bestellte Lieferung abgenommen wird.
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Christiane Kreißig
Germany
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4im Falle einer gerichtlichen Auflösung bzw. einer Veräußerung
Christiane Kreißig


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im Falle einer gerichtlichen Auflösung bzw. einer Veräußerung


Explanation:
Übersetzungsversuch:
"Ein möglicher Verzug begründet weder einen Anspruch auf Schadenersatz, noch auf Stornierung der Bestellung, noch auf Nichtabnahme der Lieferung, auch nicht im Falle einer gerichtlichen Auflösung und/oder Veräußerung."
Das bedeutet, dass ein Verzug hinzunehmen und die verspätete Lieferung auf jeden Fall abzunehmen ist, auch wenn sich das Unternehmen in Auflösung befindet oder veräußert wird. Ob es sich um einen Lieferverzug oder einen Zahlungsverzug handelt und ob sich die gerichtliche Auflösung oder die Veräußerung auf das Unternehmen des Bestellers oder des Lieferanten bezieht, bleibt ohne weiteren Kontext unklar. Vermutlich will sich aber der Lieferant gegen Forderungen wegen Verzugs absichern und sicherstellen, dass die bestellte Lieferung abgenommen wird.

Christiane Kreißig
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