GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
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15:16 Apr 24, 2018 |
French to German translations [PRO] Law/Patents - Law (general) / AGB | |||||
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| Selected response from: Christiane Kreißig Germany Local time: 15:23 | ||||
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4 | im Falle einer gerichtlichen Auflösung bzw. einer Veräußerung |
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Discussion entries: 1 | |
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im Falle einer gerichtlichen Auflösung bzw. einer Veräußerung Explanation: Übersetzungsversuch: "Ein möglicher Verzug begründet weder einen Anspruch auf Schadenersatz, noch auf Stornierung der Bestellung, noch auf Nichtabnahme der Lieferung, auch nicht im Falle einer gerichtlichen Auflösung und/oder Veräußerung." Das bedeutet, dass ein Verzug hinzunehmen und die verspätete Lieferung auf jeden Fall abzunehmen ist, auch wenn sich das Unternehmen in Auflösung befindet oder veräußert wird. Ob es sich um einen Lieferverzug oder einen Zahlungsverzug handelt und ob sich die gerichtliche Auflösung oder die Veräußerung auf das Unternehmen des Bestellers oder des Lieferanten bezieht, bleibt ohne weiteren Kontext unklar. Vermutlich will sich aber der Lieferant gegen Forderungen wegen Verzugs absichern und sicherstellen, dass die bestellte Lieferung abgenommen wird. |
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