GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
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07:58 Sep 10, 2001 |
French to German translations [PRO] Law/Patents - Law (general) | |||||||
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| Selected response from: Birgitt Germany Local time: 12:04 | ||||||
Grading comment
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Summary of answers provided | ||||
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5 | Präsident des "Tribunal de Grande instance" |
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5 -1 | Präsident des Landgerichts |
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4 | Präsident des "Tribunal de Grande Instance" |
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4 | Kommentar |
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Präsident des "Tribunal de Grande instance" Explanation: "Tribunal de Grande instance" kann nicht ins Deutsche übersetzt werden, da das Gerichtssystem in Frankreich nicht mit dem in Deutschland vergleichbar ist. Von der Hierarchie her gesehen kommt es ANNÄHERND dem Landgericht gleich, die Bestimmungen in Bezug auf den Streitwert sind allerdings unterschiedlich. Bei Gericht spricht man vom "Gerichtspräsident", daher meine Entscheidung Erfahrung |
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Präsident des Landgerichts Explanation: Offizieller Titel |
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Präsident des "Tribunal de Grande Instance" Explanation: Sorry...Instance würde ich auch groß schreiben.. |
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Kommentar Explanation: Mit Ausnahme bestimmter, den Landgerichten unabhängig vom Streitwert zugewiesener Verfahren (z.B. Klagen wegen Amtspflichtverletzungen, Kartellsachen etc.) sind die Zivilkammern des Landgerichts erstinstanzlich für Klagen bei einem Streitwert von mehr als DM 10.000,- zuständig, in zweiter Instanz für Berufungen und Beschwerden gegen amtsgerichtliche Entscheidungen mit Ausnahme der Entscheidungen der Familiengerichte. In erster Instanz sind die großen Strafkammern (besetzt mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen) zuständig für besonders schwere Delikte (Verbrechen) bzw. für Straftaten, bei denen eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe oder bestimmte Maßregeln (z.B. Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Sicherungsverwahrung) zu erwarten ist. In zweiter Instanz sind die Strafkammern zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über Berufungen gegen die amtsgerichtlichen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts sowie über Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen des Amtsgerichts. Die zuständige Kammer innerhalb des Gerichts wird vom Präsidium, einem Selbstverwaltungsorgan der Richter, jährlich im voraus bestimmt. DIESER HINWEIS DIENT NUR DER ALLGEMEINEN ORIENTIERUNG UND ERSETZT KEINE GENAUE PRÜFUNG DER GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN VOR ERHEBEN EINER KLAGE ! |
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