20:27 Oct 20, 2020
Ja, irgendsowas wird gemeint sein, das denke ich auch am ehesten. Aber der Sprachgebrauch passt für mich überhaupt nicht. Vom Kontext "Entlassbericht" her ist das der Befund irgendeiner Bildgebung (CT, MRT, Röntgen?), und ich kenne keinen Arzt (Radiologen inbegriffen), der die Messgenauigkeit/Reproduzierbarkeit bei zwei Messungen im Abstand von Tagen, Wochen oder Monaten so konkret und genau beziffern könnte, dass ein Größenunterschied als definitiv "nur gering" oberhalb des Bereichs der Messungenauigkeit liegend bezeichnet werden könnte. Und wenn, dann müsste es eben auch so heißen, "nur geringe Größenzunahme über den Bereich der Messungenauigkeit hinaus" und nicht "im Rahmen der Messgenauigkeit gering größenprogredient". Wenn andererseits – wie eigentlich meist, wenn die Messgenauigkeit bemüht wird – eine Unsicherheit zum Ausdruck gebracht werden soll, wäre für mich die erwartete Formulierung: "unter Berücksichtigung der Messgenauigkeit am ehesten/vermutlich gering größenprogredient" o.ä. |