GLOSSARY ENTRY (DERIVED FROM QUESTION BELOW) | ||||||
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15:28 May 21, 2006 |
German to French translations [PRO] Bus/Financial - Insurance / sécurité sociale | |||||||
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| Selected response from: Michael Hesselnberg (X) Local time: 11:43 | ||||||
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Summary of answers provided | ||||
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4 | régime de pension complémentaire pour les travailleurs détaches |
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1 | régime d'assurance-retraite ... |
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régime de pension complémentaire pour les travailleurs détaches Explanation: http://europa.eu.int/eur-lex/pri/fr/oj/dat/1998/l_209/l_2091... Reference: http://europa.eu.int/eur-lex/pri/fr/oj/dat/1998/l_209/l_2091... |
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régime d'assurance-retraite ... Explanation: .... concernant une certaine catégorie d'individus... que je n'arrive pas encore à caractériser ! Wanderversicherung Bei Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, die rentenrechtliche Zeiten bei verschiedenen Versicherungszweigen (z. B. bei der Rentenversicherung der Arbeiter, der Angestellten oder der Knappschaftsversicherung) zurückgelegt haben, werden zur Erfüllung der Wartezeit und bei der Rentenberechnung alle in Frage kommenden Zeiten zusammengerechnet.Die Gesamtrente wird von dem Versicherungsträger festgestellt und gewährt, an den zuletzt Beiträge entrichtet wurden. Ausnahme: Die Bundesknappschaft ist für Rentenneuzugänge ab dem Jahr 2002 immer zuständig, wenn ein Beitrag auf Grund einer Beschäftigung zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt worden ist. §§ 125, 140, 273 Sozialgesetzbuch VI zuständig: Gesetzliche Rentenversicherungsträger http://www.sms.sachsen.de/de/bf/staatsregierung/ministerien/... Bei Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, die rentenrechtliche Zeiten bei verschiedenen Versicherungszweigen (z.B. bei der Rentenversicherung der Arbeiter, der Angestellten oder der Knappschaftsversicherung) zurückgelegt haben, werden zur Erfüllung der Wartezeit und bei der Rentenberechnung alle infrage kommenden Zeiten zusammengerechnet. Die Gesamtrente wird von dem Versicherungsträger festgestellt und gewährt, an den zuletzt Beiträge entrichtet wurden. Außerdem ist die Bundesknappschaft immer zuständig, wenn ein Monatsbeitrag auf Grund einer Beschäftigung zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt worden ist. §§ 140, 142 Sozialgesetzbuch VI. Europäische Wanderversicherung ist die Zusammensetzung eines Versicherungsverlaufs aus Versicherungszeiten in verschiedenen Ländern der Europäischen Gemeinschaften (EG). Auch hier werden die verschiedenen Zeiten bei der Prüfung der Frage, ob die in den betroffenen Ländern geltenden Wartezeiten erfüllt sind, zusammengerechnet. Es wird jedoch keine Gesamtrente gezahlt, sondern die einzelnen Staaten zahlen jeweils die auf sie entfallende Rente, wie sie sich aus den bei ihnen zurückgelegten Versicherungszeiten ergibt. EWG-Verordnungen Nr. 1408/71 und Nr. 574/72. Ähnliches gilt für die zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen. Zuständig: Gesetzliche Rentenversicherungsträger. http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_w020.htm http://ec.europa.eu/employment_social/missoc/missoc2_fr.pdf Tableau comparatif sur la protection sociale |
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