https://www.proz.com/kudoz/german-to-russian/electronics-elect-eng/5559266-e-v-hier.html
May 16, 2014 10:09
10 yrs ago
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немецкий term

e. V. (hier)

немецкий => русский Техника Электроника / Электротехника Commissioning and Operating Instructions for Storage Batteries
ZVEI –Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. Fachverband Batterien

Центральный союз электротехнической и электронной промышленности (ZVEI) (а дальше?)

Спасибо!

Proposed translations

4 мин
Selected

Не переводить

Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. - не переводить (или перевести в скобках при первом упоминании или в сноске)
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Спасибо!"
+1
11 мин

зарегистрированное объединение

Обычно некоммерческая организация.
действительно, перевод можно дать или в сноске, или в скобках
Peer comment(s):

agree Feinstein : ...или общество.
1 час
Danke!
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2 час

НКО

\
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Reference comments

22 мин
Reference:

e.V. = eingetragener Verein

Eingetragener Verein

Ein eingetragener Verein ist ein Verein, der in das Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist. Eingetragene Vereine verfolgen keinen wirtschaftlichen Zweck, sind somit Idealvereine. Für die Zuständigkeit des Amtsgerichts ist der Vereinssitz maßgeblich.

Der eingetragene Verein wird üblicherweise e. V. abgekürzt, das BGB gibt allerdings keine offizielle Abkürzung vor. So nennt sich der Öömrang Ferian auf der Insel Amrum auf Amrumer Friesisch Öömrang Ferian i. f., für „iindraanj ferian“.

Eingetragene Vereine sind juristische Personen. Sie sind vollrechtsfähig, das heißt, sie können als Rechtssubjekte selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie können vor Gericht klagen und verklagt werden. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen.

Dem e. V. kann die Rechtsfähigkeit auf Antrag oder von Amts wegen entzogen werden, wenn

durch einen gesetzeswidrigen Vorstands- oder Mitgliederversammlungsbeschluss das Gemeinwohl gefährdet ist,
der Verein satzungswidrig wirtschaftliche Zwecke verfolgt,
die Zahl der Vereinsmitglieder unter drei sinkt (§ 73 BGB) oder
der Verein keinen Vorstand mehr gem. § 26 BGB besitzt. Hier muss das zuständige Amtsgericht einen Notvorstand berufen.

Da der eingetragene Verein von seinem Mitgliederbestand unabhängig ist, handelt es sich um eine Körperschaft des privaten Rechts.

Als Mindestzahl bei der Eintragung hat der Gesetzgeber sieben Mitglieder angegeben (§ 56 BGB). Dies ist eine allgemein anerkannte Sollvorschrift. Die Unterschreitung dieser Mitgliederzahl führt nicht zur Auflösung des Vereins – erst das Unterschreiten der Mindestmitgliederzahl von drei führt hierzu (§ 73 BGB).

Nach § 55a BGB kann eine Landesregierung bestimmen, dass die Gerichte des Landes das Vereinsregister elektronisch führen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verein#Eingetragener_Verein
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