14:27 Jun 8, 2006 |
German language (monolingual) [PRO] Social Sciences - Education / Pedagogy / German academia | |||||||
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| Selected response from: Stefanie Sendelbach Germany Local time: 00:39 | ||||||
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SUMMARY OF ALL EXPLANATIONS PROVIDED | ||||
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3 +2 | Nicht gleichbedeutend - siehe Definition |
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4 +1 | m. E. gleichbedeutend |
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Discussion entries: 1 | |
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Nicht gleichbedeutend - siehe Definition Explanation: Universitätsprofessoren, die einen Lehrstuhl innehaben, d.h. ein Fach in voller Breite vertreten und in der Regel über eine Ausstattung (Institut einer Fakultät, Labor, Mitarbeiter usw.) verfügen, werden in älterem Sprachgebrauch als ordentliche Professoren oder Ordinarien bezeichnet. Universitätsprofessoren, die keinen Lehrstuhl innehaben, werden entsprechend als außerordentliche Professoren oder Extraordinarien bezeichnet. Die Ämter werden in älterem Sprachgebrauch auch als Ordinariat (ordentliche Professur) bzw. Extraordinariat (außerordentliche Professur) bezeichnet. Das Innehaben eines Lehrstuhls ist immer mit einer W3-Professur verbunden. W2-Professoren sind dagegen nur in einigen Bundesländern Lehrstuhlinhaber. Die Extraordinariate umfassen in der Regel ein kleineres Fachgebiet. Dem außerordentlichen Professor entspricht im englischen Sprachraum der Senior Lecturer bzw. der Associated Professor (siehe auch Lecturer). http://professur.lexikona.de/art/Professur.html -------------------------------------------------- Note added at 40 Min. (2006-06-08 15:07:37 GMT) -------------------------------------------------- Hier der gleiche Inhalt noch einmal etwas übersichtlicher: http://de.wikipedia.org/wiki/Professur Und im Vergleich dazu der Eintrag "Lehrstuhl": http://de.wikipedia.org/wiki/Lehrstuhl |
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