Mar 22, 2013 10:02
11 yrs ago
German term
Verständnisfrage- hier: in fortgesetzter Gütergemeinschaft lebend
German
Law/Patents
Law: Contract(s)
Grundstück Kaufvertrag
K.:
.... erschien vor mir, dem Notar ...., Frau xy, geb. Jocher, geboren am xxx, wohnhaft in yyy , … straße 1, nach Angabe verwitwet, nicht in fortgesetzter Gütergemeinschaft lebend ....
Mein Problem:
Da sie verwitwet ist, erscheint mir die Formulierung falsch oder Widersprăchlich. Mit wem kşnnte sie in fortgesetzter Gütergemeinschaft leben- mit einem neuen Lebenspartner, Freund? Was genau kann hier gemeint sein?
.... erschien vor mir, dem Notar ...., Frau xy, geb. Jocher, geboren am xxx, wohnhaft in yyy , … straße 1, nach Angabe verwitwet, nicht in fortgesetzter Gütergemeinschaft lebend ....
Mein Problem:
Da sie verwitwet ist, erscheint mir die Formulierung falsch oder Widersprăchlich. Mit wem kşnnte sie in fortgesetzter Gütergemeinschaft leben- mit einem neuen Lebenspartner, Freund? Was genau kann hier gemeint sein?
Responses
19 mins
Selected
Fortsetzung der Gütergemeinschaft nach dem Tod eines Ehegatten
Siehe § 1483 BGB.
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Note added at 24 Min. (2013-03-22 10:26:52 GMT)
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Ach, diese sinnliche Sprache der Juristen: "gemeinschaftliche Abkömmlinge" :) "Kinder" zu sagen waere zu einfach gewesen...
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Note added at 24 Min. (2013-03-22 10:26:52 GMT)
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Ach, diese sinnliche Sprache der Juristen: "gemeinschaftliche Abkömmlinge" :) "Kinder" zu sagen waere zu einfach gewesen...
Note from asker:
Danke! Duie Juristensprache ist ein Graus- für alle wohl, die keine Juristen sind! Dass in nichtstreitigen Rechtsangelegenheiten derart andere Termini verwendet werden, dass ich- trotz umfangreicher Übersetzungserfahrung im streitigen Zuívuil- und Strafrecht- da nicht durchblicke ohne DAUERND Creifelds, Alpmann, Eur-Lex, ProZ- KudoZ etc. zu bemühen, hätte ich nie gedacht! Ich nahem an, höchstens hin und wieder die genannten Quellen zu benötigen- aber min. 60 mal schon hatte ich für mich "chinesische" Termini, innerhalb ca. 20 Seiten- und bin noch lange nicht fertig. Aber- man lernt nicht aus. |
Erg.: Zuggegeben, bzgl. Immkobilienrecht habe ich nur- oftmals- kleine Vollmachten übersetzt, nie bzgl. streitigen Verfahren. |
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Danke!"
Discussion
http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/1483.html
(1) Die Ehegatten können durch Ehevertrag vereinbaren, dass die Gütergemeinschaft nach dem Tod eines Ehegatten zwischen dem überlebenden Ehegatten und den gemeinschaftlichen Abkömmlingen fortgesetzt wird. Treffen die Ehegatten eine solche Vereinbarung, so wird die Gütergemeinschaft mit den gemeinschaftlichen Abkömmlingen fortgesetzt, die bei gesetzlicher Erbfolge als Erben berufen sind. Der Anteil des verstorbenen Ehegatten am Gesamtgut gehört nicht zum Nachlass; im Übrigen wird der Ehegatte nach den allgemeinen Vorschriften beerbt.
(2) Sind neben den gemeinschaftlichen Abkömmlingen andere Abkömmlinge vorhanden, so bestimmen sich ihr Erbrecht und ihre Erbteile so, wie wenn fortgesetzte Gütergemeinschaft nicht eingetreten wäre.
Da sie verwitwet ist, erscheint mir die Formulierung falsch oder widersprüchlich. Mit wem könnte sie in fortgesetzter Gütergemeinschaft leben- mit einem neuen Lebenspartner, Freund? Was genau kann hier gemeint sein?