.... 19:47 Jun 14, 2013
Sachlich und damit juristisch durchsetzbar ist das m.E. ein Fehler.
Es muss ein Text sein - es genügt nicht ein Anruf, aber auch kein Piktogramm, wie das 'Männeken Pis' zu den Toiletten, die Fluchtwegmarkierungen oder Verkehrszeichen.
Das Entscheidende aber ist:
IN WELCHER FORM MUSS DIESER TEXT ÜBERMITTELT WERDEN?
Urschriftlich auf Papier? Zu vermuten, dass das gemeint ist.
Oder genügt die Erarbeitung eines Textes, der dann per pdf/eMail oder sogar auf das Smartphone geschickt wird? Vermutlich nicht!
Woher kommen die Anmerkungen 'Telefax' oder 'eMail'? Aus dem Ausgangstext?
Was ist gemeint mit Textform? Genügen drei Spiegelstriche, wie z.B.
- Teilnehmer - Zeit - Ort
oder soll es als "Text" ausformuliert sein?
Sehr ominös das Ganze! |