09:22 Jun 9, 2004 |
German language (monolingual) [PRO] Tourism & Travel | |||||||
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| Selected response from: Cécile Kellermayr Austria Local time: 10:49 | ||||||
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SUMMARY OF ALL EXPLANATIONS PROVIDED | ||||
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4 +7 | ein Mittelding zwischen Bungalow und Wohnmobil |
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ein Mittelding zwischen Bungalow und Wohnmobil Explanation: Hier eine sehr gute Definition: Mobilheime sind große Wohncontainer, die häufig ortsfest in einem Mobilheimpark oder Vergleichbarem aufgestellt werden. Mobilheime sind vorwiegend ortsfest benutzte bauliche Anlagen gemäß NBauO § 2 Absatz 1 Nr.5, die wegen ihrer Abmessungen, insbesondere hinsichtlich der Überschreitung der in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gestatteten höchst zulässigen Breite, eine Zulassung zum öffentlichen Verkehr nicht erhalten können. Mobilheime werden in der Regel mit Sondererlaubnis auf Tiefladern zum Aufstellungsort gebracht. Die Aufstellung von Mobilheimen außerhalb von Wochendplätzen setzt eine Baugenehmigung voraus. Reference: http://www.schornsteinfeger-nds.de/sammelmappe/ht3/klaer.htm |
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