Zuteilungen, Vergaben, Zuweisungen, Zweckbestimmungen
Explanation: Denke ich auch. Auch Vergabe, Zuweisung, Zweckbestimmung, usw. https://dict.leo.org/italienisch-deutsch/assegnazioni Der genaue Begriff ist aufgrund des knappen Kontextes aber nicht eindeutig zu bestimmen. Das gilt vor allem bei der Unterscheidung zwischen Zuteilung und Zweckbestimmung. Auf jeden Fall ist klar, das Keller und Kfz-Stellplatz zur Wohneinheit gehören.
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Hinweis zum vorschlag "Zubehör": In Wikipedia gibt es den Ausdruck " assegnamento", allerdings für einen anderen Fachbereich: In informatica l'operatore di assegnamento imposta o reimposta il valore memorizzato nella posizione di memoria associata a una variabile. Nella maggior parte dei linguaggi di programmazione imperativa l'istruzione di assegnamento è una delle istruzioni fondamentali. https://it.wikipedia.org/wiki/Operatore_di_assegnamento wird hier mit "Zuweisung" übersetzt: Unter einer Zuweisung (englisch assignment) versteht man in einer imperativen Programmiersprache einen Typ von Anweisung (englisch statement), durch den eine Variable einen neuen Wert erhält. https://de.wikipedia.org/wiki/Zuweisung Gegenprobe für "Zubehör": Zubehör ist im deutschen Sachenrecht eine bewegliche Sache, die dem Zweck einer Hauptsache fortwährend dient und zu ihr in einem entsprechenden räumlichen Verhältnis steht. https://de.wikipedia.org/wiki/Zubehör Anmerkung: Keller und Kfz-Stellplatz sind keine beweglichen Sachen, deshalb auch nicht als "Zubehör" zu bezeichnen. Wird bestätigt durch folgenden Wikipedia-Artikel: La pertinenza nell'ordinamento civile italiano è, secondo la definizione dell'articolo 817 del codice civile, la cosa destinata in modo durevole al servizio o ad ornamento di un'altra cosa. https://it.wikipedia.org/wiki/Pertinenza "pertinenza" wird im Paravia übrigens mit 1. Zugehörigkeit, Pertinenz, 2. Zuständigkeit übersetzt. Zubehör wird dagegen mit "accessorio" übersetzt. Aus dem Kontext geht nicht hervor, ob es sich um einen notariellen Kaufvertrag handelt, in dem sich derartige Klauseln finden. Siehe z.B.: "Mitverkauft sind wesentliche Bestandteile und Zubehör" Diese juristischen Begriffe sind für einen Laien nicht verständlich, man weiß nicht, welche Gegenstände konkret hiervon betroffen sind und welche nicht. Wesentliche Bestanteile eines Grundstücks sind nach der juristischen Definition alle mit Grund und Boden fest verbundenen Sachen. Hierzu gehört in erster Linie natürlich das sich auf dem Grundstück befindende Gebäude, so dass dieses im Immobilien-Kaufvertrag nicht besondere Erwähnung finden muss, es ist automatisch mitverkauft. Hierzu gehören aber auch alle beweglichen Sachen, die wiederum mit dem Gebäude fest verbunden oder dem Gebäude angepasst sind wie zum Beispiel die Heizungsanlage, die Badezimmerausstattung, Bodenbeläge, Carport, Einbauküche und Einbaumöbel, fest in das Gebäude eingebaute oder dem Gebäude angepasste Jalousien, Markisen, Sauna im Keller etc. Mitverkauft ist aber auch Zubehör, dieser Begriff ist schon juristisch "schillernder". Hierzu gehören beispielsweise die in das Gebäude eingebaute Funk-Alarmanlage, die nur locker befestigte Parabolantenne etc. http://www.hildebrandt-maeder.de/sites/Immobilienrecht.php?p...
| Johannes Gleim Local time: 05:45 Works in field Native speaker of: German PRO pts in category: 175
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