14:56 Mar 19, 2011
Znalazłam takie wyjaśnienie w internecie: Der Zugewinnausgleich regelt im Falle einer Scheidung, wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, die Vermögensteilung. Im Falle einer Scheidung wird dann die Differenz zwischen den jeweiligen Anfangsvermögen der Ehepartner und ihren jeweiligen Endvermögen errechnet und der erwirtschaftete Gewinn zwischen beiden aufgeteilt. Die gesetzlichen Regelungen, die den Zugewinnausgleich betreffen, wurden reformiert. Durch die Reform werden nun auch negative Anfangs- und Endvermögen zugelassen und bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs somit auch die Schulden der Ehegatten berücksichtigt. Dadurch werden insgesamt gerechtere Ergebnisse erzielt als nach der alten Rechtslage. Die neue Gesetzeslage ist zum 01.09.2009 in Kraft getreten.
Myślę więc, że mogę pozostać przy zaproponowanym przez mnie wariancie: Vereinbarung über den Zugewinnausgleich |