@ Cornelia 11:40 Dec 7, 2012
Ohne die Verträge zu kennen, kann man wenig sagen. Wenn es um eine Kaufoption auf Aktien geht und diese Aktien nun erworben werden, muss diese Option möglicherweise aufgelöst werden, nämlich dann, wenn die Option noch gültig ist und der Optionsinhaber nicht mit dem aktuellen Käufer identisch ist. Es müsste dann also ein Vertrag mit dem Optionsinhaber gemacht werden, durch den er auf seine Optionsrechte verzichtet, denn der Käufer wird ja keine Aktien kaufen wollen, die er dann möglicherweise mit Verlust wieder abtreten muss, wenn der andere von seiner Kaufoption Gebrauch macht. Aber vielleicht ergibt sich aus dem weiteren Kontext Näheres oder Du fragst beim Kunden nach und bittest ggfs. um Vorlage des betreffenden Vertrages, um zu gucken, was gemeint ist. |