22:07 Mar 29, 2007
Sorry, aber ich bin wohl zu müde. Diese Erlaubnis gibt es in PORTUGAL. Und für alle, die kein Französisch, dafür aber Portugiesisch können, hier meine vorläufige Rohübersetzung:Im Falle der Familienleistungen, deren Gewährung nicht von der Beitragszeit abhängt und auf die jeder Einwohner Portugals Anspruch hat, hat das Gesetzesdekret Nr. 41/2006 vom 21. Februar 2006 die Anspruchsberechtigung auf ausländische Mitbürger im Besitz einer Dauererlaubnis in Portugal (oder entsprechender Verlängerungen) sowie Flüchtlinge oder Staatenlose im Besitz einer vorübergehenden Schutzbescheinigung erweitert. |