Ich bin mir nicht ganz sicher, da ich diese Auflistung nicht gesehen habe und somit den genauen Kontext nicht kenne. Ich kenne diese Begriffe bei der GuV und Bilanz, sowie bei den einzelnen Positionen des Kontenplans. Bei Steuern werden in der Regel Einkommen "hinzugerechnet oder "in Abzug gebracht". Vielleicht dann eher "Hinzurechnungen / Abzüge". Man spricht ja auch von Steuerabzügen. LAut Wikipaedia (
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerabzug) können unter diesem Begriff gemeint sein: kann gemeint sein:
- der Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EStG, z. B. die sogenannte Aufsichtsratsteuer
- der Steuerabzug bei Bauleistungen, die Bauabzugsteuer
- die Möglichkeit Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten von den Bruttoeinnahmen abzuziehen („abzusetzen“)
- in diesem Zusammenhang siehe auch: Steuersubvention
- ebenfalls gemeint sein kann der Steuerabzug an der Quelle bei Quellensteuern und Lohnsteuer, Abgeltungsteuer
- der Vorsteuerabzug der Umsatzsteuer
Ich denke, diese Begriffe passen eher, oder?