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German to Chinese: Betriebsanleitung_PS 100_Geradschnitt_Fußschaltung General field: Tech/Engineering Detailed field: Mechanics / Mech Engineering
Source text - German 4.4 Funktionsweise
Über die Steuerleitung (blau) wird Druckluft in den Pneumatikzylinder geleitet. Durch den dort entstehenden Überdruck werden die Stempel aus dem Werkzeugflansch [1] heraus bewegt. Beim Herausbewegen der Stempel wird an der Matrize [9] der Beschlag gestanzt.
4.5 Einsatzbereich
Das pneumatische Stanzwerkzeug wird in Metallwerkstätten und verarbeitenden Betrieben der Fensterindustrie eingesetzt.
5 Angaben zu Transport, Handhabung, Lagerung
Lagern sie das Stanzwerkzeug liegend.
Heben Sie das Stanzwerkzeug nicht an den angebundenen Schläuchen und Leitungen an.
6 Angaben zur Installation und Inbetriebnahme
Vor der Inbetriebnahme muss die sichere Befestigung gewährleistet sein.
6.1 Installation
Anforderungen an den Arbeitsplatz: Standsicherheit, genügend Platz und eine ausreichende Beleuchtung
Zur Befestigung der Maschine ist eine Fußplatte an der Maschine angebracht. Die Anschlussmaße finden Sie im Anhang Blatt 2. Weiteres Befestigungsmaterial gehört nicht zum Lieferumfang. Achten Sie bei der Befestigung darauf, dass zur Handhabung großer Beschläge genügend Freiraum zur Verfügung steht. Verwenden Sie für den Befestigungsort geeignetes Befestigungsmaterial.
6.2 Inbetriebnahme
6.2.1 Übersicht der Verbindungen
Eine Darstellung der Steuerleitungen ist im Anhang Blatt 4 vorhanden. Dort befindet sich auch der Schaltplan.
Anschluss der Verbindungsleitungen
Verbinden Sie die Steuerleitungen, wie im Anhang Blatt 4 gezeigt. Verbinden Sie den Kupplungsstecker der Fußschaltung mit der Schnellkupplung des vorhandenen Druckluftnetzes max. 8 bar.
Das pneumatische Stanzwerkzeug ist betriebsbereit wenn ALLE der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- alle notwendigen Verbindungen korrekt hergestellt sind,
- das Stanzwerkzeug ausreichend befestigt ist,
- das Bedienpersonal eingewiesen ist,
- die Druckluftversorgung ausreichend ist, maximal jedoch 8 bar beträgt.
- die Stempel in ihrer hinteren Endposition sind,
German to Chinese: Geheimhaltungsvereinbarung General field: Bus/Financial
Source text - German Geheimhaltungsvereinbarung
Die Parteien beabsichtigen, im Hinblick auf eine zukünftige Zusammenarbeit Gespräche zu führen. Dabei kann es erforderlich sein, dass geheimhaltungsbedürftige Informationen zugänglich gemacht werden. Die Parteien sind sich bewusst, dass die absolut vertrauliche Behandlung dieser Informationen wesentliche Voraussetzung für die zukünftige Zusammenarbeit ist.
Um bereits vor Abschluss eines Vertrags zu ermöglichen, dass Besprechungen in der erforderlichen Offenheit geführt werden, wird folgende Vereinbarung zur Geheimhaltung geschlossen.
1. Der Geheimhaltungspflicht im Sinne dieser Vereinbarung unterliegen - soweit sie zum Zeitpunkt ihrer Mitteilung über den Wissensstand hinausgehen - folgende Informationen:
• alle als geheimhaltungsbedürftig bezeichneten bzw. in der Anlage genannten Informationen,
• alle technischen Informationen, besonders technische Zeichnungen und andere technische Dokumente, Materialien, Waren, Proben, Muster, Ausrüstungen, Geräte, technische Prozesse und anderes technisches Wissen.
• Alle gewerblichen Schutzrechte und sonstigen Rechtspositionen, insbesondere Manuskripte, Texte, technische Ausführungen, Fotografien, Filme, Videos, Aufzeichnungen, Software, Tonaufnahmen sowie ähnliche Rechte und Gegenstände.
2. Die Parteien können gegenseitig übergebene Unterlagen prüfen. Nach Ablauf der Prüfung sind
sämtliche Unterlagen zurückzugeben und eventuell davon gefertigte Kopien zu vernichten. Dies ist jeweils schriftlich zu bestätigen, falls bis zu diesem Zeitpunkt keine weitere Vereinbarung abgeschlossen wird.
3. Die Parteien verpflichten sich, die gegenseitig mitgeteilten Informationen und Unterlagen streng
Geheim zu halten und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass sie Dritten zugänglich werden. Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt auch gegenüber Gesellschaften, Lizenznehmern oder Kunden, die in irgendeiner Form Zugang zu den geheimhaltungsbedürftigen Informationen erhalten. Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt unabhängig davon, ob Informationen mündlich, dokumentiert, maschinenlesbar oder in Form von Ausrüstungen, Proben, Mustern oder Produkten zugänglich gemacht wurden oder werden.
4. Die Parteien verpflichten sich, vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung durch gesonderten Vertrag, die gegenseitig mitgeteilten Informationen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung nicht selbst zu verwerten und besonders keine Schutzrechtsanmeldungen vorzunehmen. Der Vertrag begründet keinerlei Lizenz- oder sonstige Nutzungsrechte eines Vertragspartners an den vertraulichen Informationen des anderen, weder ausdrücklich noch auf sonstige Weise. Im Falle weiterer Forschungs-, Entwicklungs- oder sonstiger Verträge werden darin Rechte, Lizenzen und sonstige Nutzungsrechte an vertraulichen Informationen gesondert geregelt. Veröffentlichungen sind nur mit ausdrücklicher gegenseitiger Zustimmung möglich.
5. Die Parteien verpflichten sich, ihren Angestellten und Personen, die in Kenntnis der ausgetauschten Informationen kommen, die gleichen Verpflichtungen aufzuerlegen, wie sie die Parteien hierzu eingegangen sind. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten werden diese Pflichten auch für die Zeit nach dem Ausscheiden von Mitarbeitern auferlegt.
6. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und Nichtverwertung der gegenseitig mitgeteilten Informationen entfällt, soweit sie
a) dem informierten Vertragspartner vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren, oder
b) der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren, oder der
c) Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des informierten Vertragspartners bekannt oder allgemein zugänglich wurden, oder
d) im wesentlichen Informationen entsprechen, die dem informierten Vertragspartner zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht wurden.
7. Aus dieser Vereinbarung ergeben sich keine Verpflichtungen, die speziellen Informationen gegenseitig mitzuteilen, die mitgeteilten Informationen in einer Leistung/Produkt zu verwerten, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der mitgeteilten Informationen zu gewährleisten oder einem Vertragspartner Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten zu gewähren, die über das Benutzungsrecht dieser Vereinbarung hinausgehen.
8. Sollten Unterlagen dennoch von einer Partei unautorisiert weitergegeben werden, stellt die Partei, die die unautorisierte Weitergabe zu verantworten hat, die andere Partei von ihr etwaig entstehenden Kosten oder Schäden oder etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
9. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst gerecht wird.
10. Die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung enden 2 Jahre nach dem Datum der letzten Unterschrift.
11. Für diese Vereinbarung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Translation - Chinese 保密协议
为实现技术合作,甲乙双方意愿在未来进行交流对话,其中涉及保密信息。双方都认为:对这些信息的保密措施系未来合作的根本基础。