Petition zugunsten fairer Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung
Thread poster: Karolin Schmidt
Karolin Schmidt
Karolin Schmidt  Identity Verified
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Sep 5, 2017

Einkommensabhängige Beiträge für Selbstständige fordert der Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e.V.

Derzeit läuft eine Petition, für die noch Unterzeichnende gebraucht werden.

Ihr könnt Euch hier umfassend informieren

www.vgsd.de

und hier noc
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Einkommensabhängige Beiträge für Selbstständige fordert der Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e.V.

Derzeit läuft eine Petition, für die noch Unterzeichnende gebraucht werden.

Ihr könnt Euch hier umfassend informieren

www.vgsd.de

und hier noch mitzeichnen:

https://www.vgsd.de/faire-beitraege/

Ich hoffe, diese Information ist relevant und interessant für Euch, und ich hoffe, dass sich eine positive Entwicklung für alle in Deutschland gesetzlich kranken- und pflegeversicherten selbständig Tätigen unter Euch ergeben wird, die sich wie ich über eine faire Lösung freuen würden.

Liebe Grüße
Karolin

[Bearbeitet am 2017-09-06 07:01 GMT]
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Onur Inal
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Done! Sep 7, 2017

Vielen Dank! Ich habe unterschrieben

 
Karolin Schmidt
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Danke! Sep 8, 2017

Das ist super!

 
Matthias Brombach
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Bemessungsgrundlage Sep 8, 2017

Gibt es möglicherweise einen plausiblen Grund für die umstrittene Bemessungsgrundlage?
Ich meine, irgendwann mal vor Jahren gelesen zu haben, dass damit auch diejenigen Freiberufler / Selbstständigen erfasst werden sollten, die mit gefälschten niedrigen Einkommensangaben (Schwarzarbeit) möglicherweise auf Kosten der Solidargemeinschaft sich einen sehr niedrigen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erschleichen möchten. Leider kann ich auf die Schnelle hierzu keinen Link finden.


 
Steffen Walter
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Kanonen auf Spatzen Sep 8, 2017

Matthias Brombach wrote:
Gibt es möglicherweise einen plausiblen Grund für die umstrittene Bemessungsgrundlage?
Ich meine, irgendwann mal vor Jahren gelesen zu haben, dass damit auch diejenigen Freiberufler / Selbstständigen erfasst werden sollten, die mit gefälschten niedrigen Einkommensangaben (Schwarzarbeit) möglicherweise auf Kosten der Solidargemeinschaft sich einen sehr niedrigen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erschleichen möchten. Leider kann ich auf die Schnelle hierzu keinen Link finden.


Hallo Matthias,

ich finde dazu gerade auch nichts. Allerdings drängt sich in diesem Fall das Bild des mit "Kanonen auf Spatzen schießen" auf. Sollte dies die ursprüngliche Absicht gewesen sein, so hat sie zu einem noch viel größeren Problem geführt, nämlich den weit überhöhten Beiträgen, die Selbstständige mit vergleichsweise niedrigem Einkommen zahlen müssen. Im Übrigen würde dadurch wieder einmal die häufig von staatlicher Seite vertretene Haltung eines grundlegenden Misstrauens gegenüber den Bürgern deutlich ("Wenn es Möglichkeiten zum Betrug gibt, werden diese grundsätzlich [exzessiv] genutzt."). Der Anteil der Freiberufler, die sich einen niedrigen KV-Beitrag erschleichen wollen, dürfte dagegen relativ gering sein.

Viele Grüße

Steffen

P. S. Ich bin auch Mitglied im VGSD und habe die Petition unterschrieben.


 
Katrin Braams
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Danke für den Link Sep 8, 2017

Habe auch unterschrieben, da ich die bestehende Regelung als grob ungerecht empfinde. Hoffentlich wird die erforderliche Zahl an Unterschriften erreicht.

 
Karolin Schmidt
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Vielen Dank Sep 15, 2017

Euch für's Lesen und vielleicht sogar Mitzeichnen, und dir Steffen für deine Unterstützung. Vorweg: Ich bin nur Mitglied in dem Verband und mache hier keine Reklame. Ich halte es nur für ein wichtiges Anliegen, von dem sicher einige freiberuflich/selbständig tätige und in Deutschland gesetzlich krankenversicherte Übersetzerinnen und Übersetzer betroffen sind. Zu Deiner Frage, Matthias, ich habe Folgendes dazu gefunden (auch auf der Verbandsseite), ich zitiere:

"Die CDU/CSU
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Euch für's Lesen und vielleicht sogar Mitzeichnen, und dir Steffen für deine Unterstützung. Vorweg: Ich bin nur Mitglied in dem Verband und mache hier keine Reklame. Ich halte es nur für ein wichtiges Anliegen, von dem sicher einige freiberuflich/selbständig tätige und in Deutschland gesetzlich krankenversicherte Übersetzerinnen und Übersetzer betroffen sind. Zu Deiner Frage, Matthias, ich habe Folgendes dazu gefunden (auch auf der Verbandsseite), ich zitiere:

"Die CDU/CSU argumentiert, dass Selbstständige über „Missbrauchs- und Gestaltungsmöglichkeiten“ verfügen. Sie könnten ihren Gewinn quasi beliebig gestalten, um auf diese Weise preisgünstig in den Genuss der gesetzlichen Krankenversicherung zu kommen. Deshalb seien Mindestbemessungsgrenzen nötig.

Dieses Argument ist für uns nicht nachvollziehbar. Denn: Die betroffenen Teilzeit-Selbstständigen erzielen ein sehr niedriges Einkommen und zahlen darauf keine oder geringe Steuern. Es fehlt sowohl der Anreiz als auch der Spielraum, etwa durch zusätzliche Betriebsausgaben den Gewinn zu reduzieren. Zudem sind die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zumindest bei Einzelunternehmern sehr begrenzt. Angestellte haben durch Gehaltsumwandlung gleiche oder (etwa bei Firmenwagen) größere Gestaltungsmöglichkeiten als Selbstständige und können zudem ohne Nachweis von Kosten eine Werbungskostenpauschale geltend machen.

Würde er dieser Logik folgen, müsste der Gesetzgeber auch für Angestellte hohe Mindestbeiträge einführen. Schließlich kann auch ein Arbeitsverhältnis so gestaltet werden, dass der Ehepartner eine preisgünstige Krankenversicherung erhält.

Zum anderen beruft sich die CDU/CSU auf das Urteil BvL 4/96 des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2001. Das Verfassungsgericht hat entschieden, die höheren Mindestbeiträge seien nicht verfassungswidrig. Ein zentrales Argument war dabei, dass bei Selbstständigen Betriebsausgaben den Gewinn und damit die Bemessungsgrundlage für die Beiträge mindern. Dagegen könnten Angestellte ihre Werbungskosten nur steuerlich geltend machen, bekämen aber bei den Beiträgen keine Entlastung.

Dieser Vergleich war schon zum Zeitpunkt des Urteils zweifelhaft. Denn die damit verbundene eventuelle Mehrbelastung der Angestellten (insbesondere bei sehr langem Arbeitsweg oder doppelter Haushaltsführung) steht in keinem vernünftigen Verhältnis zu den oben beschriebenen Mehrbelastungen, die den Selbstständigen auferlegt werden.

Seit dem Urteil im Jahr 2001 hat sich zudem die Lage der Selbstständigen zudem erheblich geändert. Das wird insbesondere an dem sehr viel höheren Anteil von Solo- und Teilzeit-Selbständigen deutlich. Wir bezweifeln daher, dass das BVerfG die Regelung heute noch als verfassungsgemäß beurteilen würde. So oder so muss es möglich sein, eine ungerechte und aus der Zeit gefallene Regelung zu korrigieren."

Für Selbstständige gilt eine Mindesteinkommensgrenze von 2.231,25 im Monat. Es geht hier unter anderem darum, dass manche Menschen, die tatsächlich vielleicht nur 1000 Euro im Monat verdienen, von diesen 1000 Euro die sich aus der Mindestbemessungsgrenze von 2.231,25 ergebenden 325 Euro in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen (und ca. 55 Euro Pflegeversicherung kommen auch noch dazu).

Oder dass der Einnahmen-Überschuss aus der betrieblichen Tätigkeit als "verfügbares Einkommen" für die Beitragsbemessung zugrunde gelegt wird, von dem aber noch Steuern, der besagte Krankenkassenbeitrag, womöglich gar eine Altersvorsorge abzuziehen wären, die somit überhaupt nicht verfügbar sind - das ist doch nicht gerecht - oder?

Liebe Grüße
Karolin



[Bearbeitet am 2017-09-15 15:44 GMT]
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Jules Steiner
Jules Steiner  Identity Verified
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Auch bei Change.org läuft gerade eine Petition Oct 5, 2017

Hier:

https://www.change.org/p/gerechte-krankenkassenbeiträge-für-geringverdienende-selbständige

Dort sind es sogar schon 70.000 Unterschriften, was vielleicht am höheren Bekanntheitsgrad der Plattform liegt. Ich habe dort schon unterschrieben, unterschreibe jetzt noch beim vgsd und bin wirklich froh, dass diese v
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Hier:

https://www.change.org/p/gerechte-krankenkassenbeiträge-für-geringverdienende-selbständige

Dort sind es sogar schon 70.000 Unterschriften, was vielleicht am höheren Bekanntheitsgrad der Plattform liegt. Ich habe dort schon unterschrieben, unterschreibe jetzt noch beim vgsd und bin wirklich froh, dass diese vorsintflutliche Regelung endlich die Aufmerksamkeit bekommt, die sie verdient.
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