Umsatzsteuervoranmeldung
Thread poster: Martin Schefski
Martin Schefski
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Nov 28, 2017

Liebe Kollegen,

ich habe eine Frage zur Notwendigkeit einer Umsatzsteuervoranmeldung. Aktuell habe ich noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, weil ich so gut wie nie mit deutschen Agenturen arbeite. Meine Umsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetztes ist also gleich 0€. Ich plane jetzt aber, eine USt-IdNr zu beantragen, weil ab und zu doch danach gefragt wird.
Mein aktueller Stand ist, dass ich keine UStVA abgeben muss, wenn die Steuerschuld im Vorjahr weniger als 1.000
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Liebe Kollegen,

ich habe eine Frage zur Notwendigkeit einer Umsatzsteuervoranmeldung. Aktuell habe ich noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, weil ich so gut wie nie mit deutschen Agenturen arbeite. Meine Umsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetztes ist also gleich 0€. Ich plane jetzt aber, eine USt-IdNr zu beantragen, weil ab und zu doch danach gefragt wird.
Mein aktueller Stand ist, dass ich keine UStVA abgeben muss, wenn die Steuerschuld im Vorjahr weniger als 1.000 EUR betrug, was bei mir ja der Fall wäre. Sprich, ich muss lediglich einmal im Jahr eine Umsatzsteuererklärung zusammen mit meiner normalen Steuererklärung abgeben. Sehe ich das richtig? Ich muss also nach Erhalt der IdNr bis zur nächsten regulären Steuererklärung nichts weiter tun, korrekt?

Vielen Dank für eure Hilfe
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Katrin Braams
Katrin Braams  Identity Verified
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Umsatzsteuervoranmeldung Nov 28, 2017

Die Grundsatzfrage ist: Beträgt Dein Gesamtumsatz (einschließlich fiktiver USt.) in diesem Jahr mehr als 17.500€, egal ob im In- oder im Ausland?

D.h., wenn Du in diesem Jahr mehr als ca. 14.800€ (+19% = ca. 17.500€) Umsatz hattest, musst Du ab nächstem Jahre Umsatzsteuer verlangen = Umsatzsteuervoranmeldung machen. Bis 17.500€ gilt die sog. Kleinunternehmerregel, dann muss man keine USt. verlangen.

Leider greift die Kleinunternehmerregel aber nicht bei ausl�
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Die Grundsatzfrage ist: Beträgt Dein Gesamtumsatz (einschließlich fiktiver USt.) in diesem Jahr mehr als 17.500€, egal ob im In- oder im Ausland?

D.h., wenn Du in diesem Jahr mehr als ca. 14.800€ (+19% = ca. 17.500€) Umsatz hattest, musst Du ab nächstem Jahre Umsatzsteuer verlangen = Umsatzsteuervoranmeldung machen. Bis 17.500€ gilt die sog. Kleinunternehmerregel, dann muss man keine USt. verlangen.

Leider greift die Kleinunternehmerregel aber nicht bei ausländischen Kunden, das heißt Du müsstest bei diesen immer USt. berechnen. Da das im Ausland jedoch nicht geht, gibt es das sog. Reverse Charge-Verfahren, dies gilt für nicht steuerbare ausländische Umsätze.

Du musst auf Deinen Rechnungen Deine USt-ID und die des Kunden angeben. Außerdem musst Du auf das Reverse Charge-Verfahren verweisen (googlen).

Diese nicht steuerbaren Umsätze musst Du in der Umsatzsteuervoranmeldung angeben.

Das ist jetzt eine arg verkürzte Darstellung. Es empfiehlt sich, mal 150€ für eine Beratung beim Steuerberater zu investieren. Das ganze Thema ist extrem komplex und man kann viele Fehler machen. Das Finanzamt (zumindest meines) war mit dem Thema Freiberuflichkeit und Umsätze im Ausland komplett überfordert und konnte nicht helfen.

[Edited at 2017-11-28 16:52 GMT]
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Martin Schefski
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Berechnung der Gesamtumsätze Nov 29, 2017

"Die Grundsatzfrage ist: Beträgt Dein Gesamtumsatz (einschließlich fiktiver USt.) in diesem Jahr mehr als 17.500€, egal ob im In- oder im Ausland?"

Hier liegt genau das Problem. Denn es ist falsch, dass für den Gesamtumsatz inländische und ausländische Umsätze von Bedeutung sind. Entscheidend sind die Umsätze im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und darunter fallen eben nur inländische Umsätze. Leider haben selbst viele Steuerberater davon keine Ahnung und geben für viel Ge
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"Die Grundsatzfrage ist: Beträgt Dein Gesamtumsatz (einschließlich fiktiver USt.) in diesem Jahr mehr als 17.500€, egal ob im In- oder im Ausland?"

Hier liegt genau das Problem. Denn es ist falsch, dass für den Gesamtumsatz inländische und ausländische Umsätze von Bedeutung sind. Entscheidend sind die Umsätze im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und darunter fallen eben nur inländische Umsätze. Leider haben selbst viele Steuerberater davon keine Ahnung und geben für viel Geld Falschinformationen.

§ 19 Abs. 1 UStG: "Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat..."

§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG: "Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ausgeführt wird oder nach gesetzlicher Vorschrift als ausgeführt gilt;"

§ 3a Abs. 2 UStG: "Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Absätze 3 bis 8 und der §§ 3b, 3e und 3f an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt."
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Michael Wetzel
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Inländische Umsätze Nov 29, 2017

Martin Schefski wrote:

Aktuell habe ich noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, weil ich so gut wie nie mit deutschen Agenturen arbeite. Meine Umsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetztes ist also gleich 0€. Ich plane jetzt aber, eine USt-IdNr zu beantragen, weil ab und zu doch danach gefragt wird.

Vielen Dank für eure Hilfe


Für mich bleibt die Frage verwirrend:
Nur wenn du deinen gesamten Umsatz mit Kunden im Drittland machst, klingen deine Ausführungen stimmig. Ist das so?
Leistungen für deutsche Privatkunden sind inländische Umsätze.
Leistungen für Privatkunden im EU-Ausland sind inländische Umsätze (Leistungsort ist Deutschland), da die Umkehr der Steuerschuld in diesem Fall keine Anwendung findet.
EU-Geschäftskunden brauchen immer eine USt-Id.Nr. von dir, um ihre Zusammenfassende Meldung auszufüllen und, um die Vorsteuer nicht zurückzahlen zu müssen, falls sie irgendwann eine Betriebsprüfung haben.

Ich denke, dass das FA dir von sich aus informieren wird, ob und wie oft du Voranmeldungen abgeben musst: Im ersten Jahr war das, glaube ich, automatisch vierteljährlich und erst im darauffolgenden Jahr nach Steuerschuld. Wenn es irgendwie geht, wäre es deshalb wahrscheinlich einfacher, die USt.-IdNr. im frühen Januar zu beantragen.


 
Martin Schefski
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Ja, stimmt. Nov 29, 2017

Ich mache meinen gesamten Umsatz mit Geschäftskunden aus Drittländern. Soweit ich weiß, muss ich nur nachweisen, dass ich halt keine Privatperson bin, was ja auch durch die separate Steuernummer möglich ist. Jedenfalls wurde ich in nun schon vielen Jahren nie nach meiner USt-IdNr gefragt.

Aber es hilft mir, zu wissen, dass mir das Finanzamt von sich aus sagen wird, was ich zu tun habe. Dann wäre der Fall ja eindeutig. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich mich selbst darum
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Ich mache meinen gesamten Umsatz mit Geschäftskunden aus Drittländern. Soweit ich weiß, muss ich nur nachweisen, dass ich halt keine Privatperson bin, was ja auch durch die separate Steuernummer möglich ist. Jedenfalls wurde ich in nun schon vielen Jahren nie nach meiner USt-IdNr gefragt.

Aber es hilft mir, zu wissen, dass mir das Finanzamt von sich aus sagen wird, was ich zu tun habe. Dann wäre der Fall ja eindeutig. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich mich selbst darum kümmern muss.


Michael Wetzel wrote:

Martin Schefski wrote:

Aktuell habe ich noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, weil ich so gut wie nie mit deutschen Agenturen arbeite. Meine Umsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetztes ist also gleich 0€. Ich plane jetzt aber, eine USt-IdNr zu beantragen, weil ab und zu doch danach gefragt wird.

Vielen Dank für eure Hilfe


Für mich bleibt die Frage verwirrend:
Nur wenn du deinen gesamten Umsatz mit Kunden im Drittland machst, klingen deine Ausführungen stimmig. Ist das so?
Leistungen für deutsche Privatkunden sind inländische Umsätze.
Leistungen für Privatkunden im EU-Ausland sind inländische Umsätze (Leistungsort ist Deutschland), da die Umkehr der Steuerschuld in diesem Fall keine Anwendung findet.
EU-Geschäftskunden brauchen immer eine USt-Id.Nr. von dir, um ihre Zusammenfassende Meldung auszufüllen und, um die Vorsteuer nicht zurückzahlen zu müssen, falls sie irgendwann eine Betriebsprüfung haben.

Ich denke, dass das FA dir von sich aus informieren wird, ob und wie oft du Voranmeldungen abgeben musst: Im ersten Jahr war das, glaube ich, automatisch vierteljährlich und erst im darauffolgenden Jahr nach Steuerschuld. Wenn es irgendwie geht, wäre es deshalb wahrscheinlich einfacher, die USt.-IdNr. im frühen Januar zu beantragen.
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Michael Wetzel
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Nur, um genau zu sein. Nov 29, 2017

Für mich klingt das dann alles sehr plausibel. Das war auch interessant, was zum Thema Auslandsumsätze und Kleinunternehmer-Schwelle zu erfahren, da die Frage öfter auftaucht.

Nur, um präzise zu sein: WENN du eine USt.-IdNr. beantragst, DANN wird das Finanzamt dich informieren, wie oft du eine Voranmeldung abgeben musst (Zusammenfassende Meldung entfällt bei Kunden im Drittland).
Im Allgemeinen sollte man sich nicht auf spontane Hinweise aus dem FA und Informationen von
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Für mich klingt das dann alles sehr plausibel. Das war auch interessant, was zum Thema Auslandsumsätze und Kleinunternehmer-Schwelle zu erfahren, da die Frage öfter auftaucht.

Nur, um präzise zu sein: WENN du eine USt.-IdNr. beantragst, DANN wird das Finanzamt dich informieren, wie oft du eine Voranmeldung abgeben musst (Zusammenfassende Meldung entfällt bei Kunden im Drittland).
Im Allgemeinen sollte man sich nicht auf spontane Hinweise aus dem FA und Informationen von Buchhaltungs-Laien aus Übersetzer-Foren verlassen.
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