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Jun 14, 2008 11:10
15 yrs ago
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Spanish term
Declaración de utilidad pública (energética) vs. Declaración de interés general
Spanish to German
Law/Patents
Energy / Power Generation
Genehmigung Photovoltaikanlagen
Eine knifflige Frage: Wie würdet ihr im Dt. abgrenzen wenn (wie bisher recherchiert)
DUP lt. Becher die Erklärung des öffentlichen Interesses (zu Zwecken der Enteignung ist)
DUP lt. spanischem Gesetz 54/1997 zu Enteignungen sowie auch zur Nutzung des öffentlichen Grund und Bodens berechtigt.
Andererseits aber:
DUP Energética des Gesetzes 25/2006 der Balearen nicht zu Enteignungen aber zur Nutzung des öffentlichen Grund und Bodens berechtigt UND die Declaración de Interés General beinhaltet.
Beide Feststellungen sind von dem Vorhabenträger für ein bestimmtes Vorhaben zu beantragen.
In meinem Text kommen beide Feststellungen vor, und es geht aus ihm hervor, dass die D de interés general nicht zu beantragen ist, da die D de utilidad pública bereits erteilt ist (weil erstere in der zweiten erhalten ist).
utilidad pública in Zshg. mit asociaciones ist natürlich die Gemeinnützigkeit, die zu Steuerermäßigungen u.ä. führt. Aber hier passt das doch nicht, oder?
Ich freue mich auf eure Antworten.
DUP lt. Becher die Erklärung des öffentlichen Interesses (zu Zwecken der Enteignung ist)
DUP lt. spanischem Gesetz 54/1997 zu Enteignungen sowie auch zur Nutzung des öffentlichen Grund und Bodens berechtigt.
Andererseits aber:
DUP Energética des Gesetzes 25/2006 der Balearen nicht zu Enteignungen aber zur Nutzung des öffentlichen Grund und Bodens berechtigt UND die Declaración de Interés General beinhaltet.
Beide Feststellungen sind von dem Vorhabenträger für ein bestimmtes Vorhaben zu beantragen.
In meinem Text kommen beide Feststellungen vor, und es geht aus ihm hervor, dass die D de interés general nicht zu beantragen ist, da die D de utilidad pública bereits erteilt ist (weil erstere in der zweiten erhalten ist).
utilidad pública in Zshg. mit asociaciones ist natürlich die Gemeinnützigkeit, die zu Steuerermäßigungen u.ä. führt. Aber hier passt das doch nicht, oder?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Proposed translations
(German)
2 | Feststellung des öffentlichen Interesses vs. Feststellung des allgemeinen Interesses | Gerhard Kassner (X) |
Proposed translations
20 hrs
Feststellung des öffentlichen Interesses vs. Feststellung des allgemeinen Interesses
Die Feststellung des öffentlichen Interesses erfolgt im Vorfeld von Zwangsenteignungen und ist hierfür notwendige Voraussetzung.
Beispiel: www.gobiernodecanarias.org/boc/1993/039/025.html
Dies hat nichts mit der Erklärung der Gemeinnützigkeit von Vereinen usw. zu tun, die ebenfalls eine "declaración de utilidad pública" ist.
Declaración de interés general - Feststellung des allgemeinen Interesses, dem vorstehenden Begriff an "Stärke" untergeordnet, ich kann keine genaue Abgrenzung angeben.
Die Verfahrensweisen sind regional unterschiedlich und in keinem Fall mit denen in Deutschland zu vergleichen.
Leider kann ich auch nicht mit weitergehenden Informationen dienen.
Beispiel: www.gobiernodecanarias.org/boc/1993/039/025.html
Dies hat nichts mit der Erklärung der Gemeinnützigkeit von Vereinen usw. zu tun, die ebenfalls eine "declaración de utilidad pública" ist.
Declaración de interés general - Feststellung des allgemeinen Interesses, dem vorstehenden Begriff an "Stärke" untergeordnet, ich kann keine genaue Abgrenzung angeben.
Die Verfahrensweisen sind regional unterschiedlich und in keinem Fall mit denen in Deutschland zu vergleichen.
Leider kann ich auch nicht mit weitergehenden Informationen dienen.
Discussion
Hallo Gerhard Erklärung bzw. Feststellung des öffentlichen Interesses ist im Dt. anders gefüllt und kam dann letztendlich nicht in Frage. Ich weiß auch nicht was der Unterschied zwischen öffentlichem und allgemeinem Interesse ist.
Vielen, vielen Dank für eure Beteiligung.