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Jun 14, 2008 11:10
15 yrs ago
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Spanish term

Declaración de utilidad pública (energética) vs. Declaración de interés general

Spanish to German Law/Patents Energy / Power Generation Genehmigung Photovoltaikanlagen
Eine knifflige Frage: Wie würdet ihr im Dt. abgrenzen wenn (wie bisher recherchiert)

DUP lt. Becher die Erklärung des öffentlichen Interesses (zu Zwecken der Enteignung ist)
DUP lt. spanischem Gesetz 54/1997 zu Enteignungen sowie auch zur Nutzung des öffentlichen Grund und Bodens berechtigt.
Andererseits aber:
DUP Energética des Gesetzes 25/2006 der Balearen nicht zu Enteignungen aber zur Nutzung des öffentlichen Grund und Bodens berechtigt UND die Declaración de Interés General beinhaltet.

Beide Feststellungen sind von dem Vorhabenträger für ein bestimmtes Vorhaben zu beantragen.

In meinem Text kommen beide Feststellungen vor, und es geht aus ihm hervor, dass die D de interés general nicht zu beantragen ist, da die D de utilidad pública bereits erteilt ist (weil erstere in der zweiten erhalten ist).

utilidad pública in Zshg. mit asociaciones ist natürlich die Gemeinnützigkeit, die zu Steuerermäßigungen u.ä. führt. Aber hier passt das doch nicht, oder?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Discussion

Sabine Reichert (asker) Jun 16, 2008:
Hallo Fabienne, aus dem Text geht leider nichts weiter hervor, ich habe mich aber entschieden: Erklärung des öffentlichen Nutzens und Erklärung des Interesses der Allgemeinheit und habe mich dabei an Übersetzungen der spanischen Verfassung orientiert.
Hallo Gerhard Erklärung bzw. Feststellung des öffentlichen Interesses ist im Dt. anders gefüllt und kam dann letztendlich nicht in Frage. Ich weiß auch nicht was der Unterschied zwischen öffentlichem und allgemeinem Interesse ist.

Vielen, vielen Dank für eure Beteiligung.
Fabienne Kelbel Jun 15, 2008:
Hallo Sabine, ich weiss nicht ob Du noch an dem selben Text arbeitest. Ich wollte Dich bitte, den ganzen Satz des Originals anzugeben. Ich würde aufgrund Deiner Angaben sagen, dass ich trotzdem "Erklärung" übersetzen würde...

Proposed translations

20 hrs

Feststellung des öffentlichen Interesses vs. Feststellung des allgemeinen Interesses

Die Feststellung des öffentlichen Interesses erfolgt im Vorfeld von Zwangsenteignungen und ist hierfür notwendige Voraussetzung.
Beispiel: www.gobiernodecanarias.org/boc/1993/039/025.html

Dies hat nichts mit der Erklärung der Gemeinnützigkeit von Vereinen usw. zu tun, die ebenfalls eine "declaración de utilidad pública" ist.

Declaración de interés general - Feststellung des allgemeinen Interesses, dem vorstehenden Begriff an "Stärke" untergeordnet, ich kann keine genaue Abgrenzung angeben.

Die Verfahrensweisen sind regional unterschiedlich und in keinem Fall mit denen in Deutschland zu vergleichen.

Leider kann ich auch nicht mit weitergehenden Informationen dienen.


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