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English to German translations [PRO] Bus/Financial - Insurance / Car Insurance
English term or phrase:COMPREHENSIVE MOTOR INSURANCE (Mietwagen)
CARS ARE ONLY AVAILABLE TO RENTERS WHO CAN PROVIDE THEIR OWN COMPREHENSIVE MOTOR INSURANCE.
Passt hier "eigene Kaskoversicherung"? Ist das möglich? Der Text ist aus den USA.
Im Internet habe ich folgende Unterscheidung gefunden (bezieht sich allerdings auf Deutschland). Partly comprehensive insurance - Teilkasko Fully comprehensive insurance - Vollkasko Quelle: http://www.ce-expat.de/property-insurances/car-insurance.htm...
Leider ist der Liefertermin sehr knapp, daher brauche ich eine schnelle Bestätigung oder einen anderen Vorschlag. Vielen Dank.
Vielen Dank für die Diskussionsbeiträge und Vorschläge. Wie in meiner Frage erwähnt, handelt es sich um einen Text aus den USA. Hier in Australien ist in der Comprehensive Motor Insurance auch eine Haftpflicht enthalten. Da es keinen Kontext gab (gibt es noch zusammenhängende Texte, aus denen man als Übersetzer schlau wird??), meine Frage nicht beantwortet wurde und ich liefern musste, bevor die zweite Antwort und die Diskussionsbeiträge eingingen, habe ich Fahrzeugvollversicherung (also Vollkasko in D.) genommen und darauf hingewiesen, dass diese in D. keine Schäden gegenüber Dritten abdeckt. Aus dem Text war nicht ersichtlich, dass über einen langen Zeitraum geleast wird, daher würde ich davon nicht ausgehen. Es ging jedoch um bestimmte Fahrzeuge einer höheren Klasse. Danke nochmals.
Vielen Dank für Deinen Kommentar, das sehen wir beide gleich!
Ich denke, wir könnten der Fragestellerin empfehlen, den Begriff "eine eigene Fahrzeugvollversicherung (Haftpflicht- und Vollkaskorisiken) nachweisen" zu verwenden.
Damit kann nichts schief gehen - der Vermieter oder Leasinggeber verlangt das so, und dies wäre als übersetzte Anforderung immer richtig.
Ich habe schon überlegt, ob es da so einen Zwischenbereich gibt, z.B. Touristen, die ein Fahrzeug für 2-3 Monate anmieten und dann vielleicht doch selbst versichern.
Oder hier gibt es Versicherungen für Autokäufer aus dem Ausland (inkl. US-Touristen). Die bezahlen in den USA ein deutsches Auto und holen es hier beim Werk inkl. Werksbesichtigung usw. ab und machen dann z.B. ab München noch eine Reise durch Europa. Danach geht es ins Flugzeug und das Auto kommt aufs Schiff.
Das sind bei uns Ausfuhrkennzeichen mit entsprechender Versicherung, die bis zur Ankunft im Heimatland gelten (ein paar Tage bis ein paar Wochen).
(@ Werner) Für Mietwagen tatsächlich unmöglich, anders ist es beim Leasing, um das es sich hier wahrscheinlich handelt. Da musste ich bei der Versicherung (CH) eine Vollkaskoversicherung (im Unterscheid zu Teilkasko) zusätzlich zur gesetzlichen Haftpflichtversicherung abschliessen.
Sind das wirklich Kurzeitmieten, bei denen der Mieter (???!) den Versicherungsschutz beibringen muss? Oder eher Leasingverträge (wenn Bedarf besteht, kann ich den Unterschied erläutern)?.
Hier (D,EU) kann man ein Auto nicht zulassen, wenn man keinen Versicherungsschutz hat.
Mietwagen werden immer auf das Vermietunternehmen zugelassen, für Monate oder Jahre. Für den Mieter (z.B. am Flughafen) würde das bedeuten, nicht loszufahren, sondern erst ein Auto zuzulassen (undenkbar) .....
Hier gibt es irgendwo noch eine große Lücke zwischen .... .... dieser Versicherungserfordernis UND .... dem vermeintlichen Mietvertrag über ein Fahrzeug.
Bei Leasingverträgen (Langzeitmieten auf etwas anderer Vertragsbasis) ist eine derartige Klausel durchaus üblich.
Der Leasingnehmer kommt mit seinen Papieren - d.h. seinem Versicherungsvertrag usw. an und lässt das Auto zu.
Der Leasinggeber verlangt in der Regel eine Absicherung des Fahrzeugwertes gegen Diebstahl, selbstverschuldeten Unfall usw. - darum geht es bei der Fahrzeugvollversicherung, auch Kasko genannt.
Die Versicherung gegen Pflichten zum Haften bei Fremdschäden (Haftpflichtversicherung) steht in keinem zivilisierten Land zur Disposition, aber wenn man seinen bar bezahlten Porsche aufs Dach legt und sonst nichts passiert, interessiert das niemanden, das Auto ist eben hinüber und Punkt.
CARS ARE ONLY AVAILABLE TO RENTERS WHO CAN PROVIDE THEIR OWN COMPREHENSIVE MOTOR INSURANCE
Die Vollkaskoversicherung im europäischen Rechtskreis ist meines Wissens stets an das Fahrzeug gebunden.
Eine Fahrzeugvollversicherung, die für fremde Fahrzeuge gilt, für die ich nicht der Halter bin (das wird aber hier verlangt!) kenne ich nur als Zusatzleistung bei höherwertigen Kreditkarteneinstufungen (Gold, Platin usw.), und dort als nachgeordnete (Auffang-)Deckung, wenn die Versicherung des Mietwagenunternehmens nicht leistet.
Die genannte Konstruktion ist mir so für Europa oder Deutschland unbekannt!
Der Fahrzeugmieter soll eine Versicherung nachweisen, die sich auf das Mietfahrzeug bezieht? Hier (D, EU) m.E. ein Ding der Unmöglichkeit!
Ich freue mich auf ergänzende Meinungen erfahrener Automieter oder -vermieter!