Glossary entry

French term or phrase:

appel provoqué

German translation:

s.u.

Added to glossary by Yvonne Lantsch
Jan 26, 2006 19:53
18 yrs ago
21 viewers *
French term

appel provoqué

French to German Law/Patents Law (general) Berufung bei Gericht
Dieser Begriff stammt aus einem Urteil eines Berufungsverfahrens. Der gesamte Satz lautet: "La société a formé un appel provoqué contre l'autre société.

Proposed translations

19 hrs
French term (edited): appel provoqu�
Selected

s.u.

"appel provoqué" ist ein Fachbegriff aus der französischen Zivilprozessordnung (NCPC). Man darf deshalb nicht den Fehler machen dieses "provoqué" allgemeinsprachlich zu verstehen oder einfach auszulassen.

Nach französischer ZPO gibt es mehrere Berufungen, die terminologisch voneinander unterschieden werden:

1) appel principal
2) appel incident
3) appel provoqué

Man kann keinen der drei Begriffe verstehen, ohne dass man auch die anderen kennt.

Wird gegen ein erstinstanzliches Urteil vor einem Cour d'Appel berufen (idR ist es der Cour d'Appel mit wenigen Ausnahmen), so wird die Berufung, die zuerst eingelegt wird, "appel principal" genannt (theoretisch können ja Kläger und Beklagter unabhängig voneinander berufen, Folge wären 2 Berufungen). Im Deutschen würde man das einfach als "Berufung" bezeichnen, ich würde den Begriff trotzdem mit "Hauptberufung" übersetzen, weil hiervon die anderen "appels" im Französischen unterschieden werden.

Der Berufungsbeklagte kann gegen die Hauptberufung "appel incident" erheben (= Anschlußberufung). Das ist keine eigenständige Berufung, sondern damit schließt sich der Berufungsbeklagte der Hauptberufung an und bewirkt somit, dass der Berufungskläger am Ende des Berufungsverfahrens auch schlechter gestellt werden kann.

Soweit stimmen noch dt. und frz. Recht überein.

Die "appel provoqué" kommt immer dann ins Spiel, wenn es im Rechtsstreit mehr Personen als nur den Kläger und Beklagten gibt. Die "appel provoqué" ist eine Berufung, die aus einer Berufung folgt/auf ihr aufbaut (deshalb "provoqué") und entweder durch oder gegen einen verfahrensbeteiligten Dritten erhoben wird. Wichtig(!): Dieser Dritte muss bereits im erstinstanzlichen Verfahren beteiligt gewesen sein und die "appel provoqué" teilt das Schicksal der "appel principal"/"appel incident".

Daraus ergeben sich nun 2 Möglichkeiten:

a) Entweder dieser verfahrensbeteiligte Dritte tritt mittels "appel provoqué" der Anschlußberufung des Berufungsbeklagten bei (kann er ja nur über die "appel provoqué", da die "appel incident" per definitionem nur dem Berufungsbeklagten selbst offen steht)

oder

b) der Berufungskläger/Berufungsbeklagte verkündet mittels "appel provoqué" einem verfahrensbeteiligten Dritten in der Berufung (erneut) den Streit (auch hier braucht man die "appel provoqué", da sich ja "appel principal" und "appel incident" nur zwischen Berufungskläger und Berufungsbeklagtem abspielen können)

Mir ist hierfür keine direkte Entsprechung im Deutschen bekannt.

Wenn man eine allgmeine Übersetzung will, habe ich als ersten Vorschlag an "Aufbauberufung" oder "Folgeberufung" gedacht, weil die "appel provoqué" "découle de l'appel principal ou de l'appel incident", aber das ist kein gängiger deutscher Begriff. Andererseits kann er das auch nicht sein, weil sich das frz. Recht unterscheidet.

Ich würde eher verbal formulieren. Nur damit das möglich ist, müsste man die genaue Stellung der beiden Parteien (société c. l'autre société) kennen. Je nachdem tritt die eine Gesellschaft nämlich der Anschlußprüfung der anderen Gesellschaft bei oder sie verkündet der anderen Gesellschaft in der Berufung den Streit.

Aber wie gesagt, das ist alles völlig unter Vorbehalt, weil die Stellung der Parteien zueinander unklar ist und man den genauen Prozeßverlauf seit der ersten Instanz kennen müsste.

Von einer "provozierten Berufung" würde ich hier nicht sprechen. Aber ebenso wenig würde ich hier sagen, dass ein Berufungsverfahren gegen die andere Gesellschaft angestrengt wurde. Ein deutscher Jurist würde nämlich hierunter einen "appel principal" verstehen und glauben, die andere Gesellschaft (l'autre société) wäre Berufungsbeklagte. "appel provoqué" impliziert jedoch, dass diese Berufung entweder gegen einen Dritten gerichtet ist (Streitverkündung) oder von diesem eingelegt wurde (Beitritt zur Anschlußberufung). Diese "appel provoqué" sagt nämlich etwas über die prozessuale Stellung "de l'autre société" aus. Zudem ist zu bedenken, dass eine "appel provoqué" von einer anderen Berufung abhängt und kein (!) eigenständiges Berufungsverfahren darstellt. "appel incident" und "appel provoqué" gibt es ohne "appel principal" nämlich nicht.

In jedem Fall würde ich, egal wofür Du Dich entscheidest, den französischen Begriff mitanführen, da deutsche Juristen, sofern diese "appel provoqué" denn entscheidend sein sollte, sowieso am französischen Begriff orientieren und hiervon ausgehend zu einer Auslegung und Einordnung kommen müssen.

Ein so ein unscheinbarer Satz, hinter dem so viel steckt...
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Dazu fällt mir nur noch ein GROSSES Danke ein, fachlich äußerst fundiert und enorm hilfreich. Auch vielen Dank an die anderen Helfer (demnächst auch mehr Kontext :-)"
21 mins
French term (edited): appel provoqu�

provozierte Berufung

Die Gesellschaft hat gegen die andere Gesllschaft ein provoziertes/herausgefordertes/aufgenötigtes Berufungsverfahren angestrengt
Something went wrong...
+2
3 hrs
French term (edited): appel provoqu�

Berufungsverfahren angestrengt

...
Peer comment(s):

agree WMOhlert
9 hrs
Danke dir!
agree Alfred Satter : durch die 2. Frage ergibt sich jetzt mehr Kontext, daher mit Artur (bitte künftig unbedingt mehr Kontext)
10 hrs
Danke dir!
Something went wrong...
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