Glossary entry

English term or phrase:

out-of-town business travel

German translation:

beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit

Added to glossary by Klaus Urban
Jan 2, 2011 16:27
13 yrs ago
2 viewers *
English term

out-of-town business travel

English to German Bus/Financial Management Geschäftsreisen
Im Fragebogen eines internationalen Unternehmens zur Austrittsbefragung der Mitarbeiter wird nach möglichen Gründen gefragt, die den Mitarbeiter zum Verlassen des Unternehmens bewogen haben könnten.
Einer dieser Gründe heißt "Business Travel - The amount of ***out-of-town business travel*** required by the job".
"Business Travel" habe ich mit "Geschäftsreisen" übersetzt.
Was sind "out-of-town business travel" anderes?
Unterschlage ich etwas Wichtiges, wenn ich es auch hier bei "Geschäftsreisen" belasse?

Discussion

Klaus Urban (asker) Jan 3, 2011:
@ Johanna Gib das doch bitte als Antwort ein!
Ilona Hessner Jan 2, 2011:
Am besten finde ich Johannas Lösung! Sie bringt das häufige "Unterwegssein" sehr gut zum Ausdruck.
Renate Radziwill-Rall Jan 2, 2011:
Hans es ist müssig, auf Deinen Diskussionsbeitrag einzugehen. Du hast was falsch kapiert.
Hans G. Liepert Jan 2, 2011:
@Renate es geht wohl nicht so sehr um die Überquerung der Stadtgrenze, sondern um die Dauer der Dienstreise, die den Mitarbeitern aufstösst und daher zum Austritt führt (ich weiss wovon ich rede, ich war zusammengerechnet fast 30 Jahre beruflich out-of-town).
Renate Radziwill-Rall Jan 2, 2011:
Geschäftsreise ist automatisch out-of-town. Sonst wäre es Geschäftsbesuch, Besuchsfahrt, usw. sagt die Tochter eines Geschäftsreisenden ...
Klaus Urban (asker) Jan 2, 2011:
@ Hans Das klingt plausibel. Gib das doch als Antwort ein!
Hans G. Liepert Jan 2, 2011:
Möglicherweise sind hier mit out-of-town mehrtägige Geschäftsreisen gemeint.
Jedenfalls dürften die nicht an die deutsche steuerliche Regelung Dienstreise/Dienstgang gedacht haben.

Proposed translations

23 hrs
Selected

beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit

siehe Erläuterung/Beleg unter "Reference comments".
Note from asker:
Danke, Johanna!
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Habe mich hierfür entschieden. Aber Dank an alle!"
32 mins

mehrtägige Geschäftsreisen

sind häufig Kündigungsgrund (falls nicht, dann Scheidungsgrund)
Note from asker:
Danke, Hans!
Peer comment(s):

neutral Mack Tillman (X) : Geht das auch bei der eintägigen Geschäftsgreise?
3 hrs
Möglich, aber der Druck ist bei weitem nicht so hoch ("Du bist tagelang weg!")
Something went wrong...
+2
1 hr

auswärtige Geschäftsreisen

So kenne ich das von meiner Zeit...
Note from asker:
Danke, Kornelia!
Peer comment(s):

agree Thayenga : ohne "auswärtige". :)
3 mins
Danke, Thayenga! Kann sein, daß das sehr österreichisch ist...
agree Horst Huber (X) : Wenn man den Pleonasmus beibehalten soll -- wie wär´s umgedreht, "Geschäftsreisen auswärts", oder "geschäftliche Auswärtsreisen", "Fernreisen" etc??
10 hrs
Something went wrong...
18 hrs

hohe Abwesenheitszeiten durch Geschäftsreisen

siehe auch Hans, :-); wenn der Kontext hergibt, dass das damit gemeint ist, würde ich das Kind auch beim Namen nennen
Note from asker:
Danke, Sabine!
Something went wrong...

Reference comments

1 hr
Reference:

Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit (früher: Geschäftsreise)

Dienstreise; 1. Begriff: Geschäftsreisen sind berufsbedingte Ortsveränderungen außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte und der Wohnung des Reisenden.

2. Steuerrecht: Der Begriff der Geschäftsreise hatte lediglich bis einschließlich 2007 Bedeutung. Per Definition ist eine Geschäftsreise ein Ortswechsel einschließlich der Hin- und Rückfahrt aus Anlass einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit, wenn der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte entfernt beruflich tätig wird. Ab 2008 ist der Begriff "Geschäftsreise" durch den Begriff "beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit" abgelöst worden. Diese liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmäßigen Arbeitsstätten beruflich tätig wird. Ebenso handelt es sich um eine Auswärtstätigkeit, wenn der Arbeitnehmer bei seiner individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug tätig wird. Seit 2008 entfällt auch die noch für Geschäftsreisen geltende Dreimonatsfrist. Nur für die Verpflegungsmehraufwendungen bleibt sie bestehen.

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/geschaeftsrei...
Peer comments on this reference comment:

agree Kornelia Berceo-Schneider : Gefällt mir!
8 mins
neutral Hans G. Liepert : Ich bin mir nicht sicher, ob es sich hier wirklich um den steuerlich relevanten Begriff dreht - es kündigt wohl kaum einer, weil der steuerliche Begriff sich geändert hat
2 hrs
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