Glossary entry (derived from question below)
English term or phrase:
executable contract
German translation:
rechtsverbindliche/rechtswirksame Ausfertigung
Added to glossary by
mrmp
Apr 10, 2013 18:50
11 yrs ago
4 viewers *
English term
executable contract
English to German
Bus/Financial
Law: Contract(s)
[82] This appears in a business email - no other context:
Could you please send an executable version of the contract to me?
I'm guessing it should be something like "ausführbarer Vertrag" oder "vollziehbarer Vertrag", bin mir aber nicht sicher.
Many thanks in advance!
Gabriele
Could you please send an executable version of the contract to me?
I'm guessing it should be something like "ausführbarer Vertrag" oder "vollziehbarer Vertrag", bin mir aber nicht sicher.
Many thanks in advance!
Gabriele
Change log
Apr 10, 2013 19:35: Steffen Walter changed "Field (specific)" from "Business/Commerce (general)" to "Law: Contract(s)"
Apr 15, 2013 13:44: mrmp Created KOG entry
Proposed translations
4 hrs
Selected
rechtsverbindliche/rechtswirksame Ausfertigung
Als Laie und wegen des fehlenden Kontextes, nur CL2 !
Alternativ zu Andrea Hauer's Vorschlag:
Möglicherweise handelt es sich bei dem "-able" darum, dass es eine Ausfertigung sein muss, die man für die Erfüllung des Vertrages als rechtsverbindlich/rechtswirksam vorliegen haben muss. So, wie z.B. die Buchhaltung bei Arbeitsverträgen die Anmeldung beim Finanzamt/der Knappschaft und die Auszahlung von Lohn etc. erst nach Vorliegen einer Kopie des Arbeitsvertrages vornehmen kann/will.
In besonderen Fällen (Rechtsunwirksamkeit einzelner Paragraphen) könnte ich mir auch vorstellen, dass es sich um eine bereinigte Version handeln soll, in der die rechtsunwirksamen Teile (z.B. bei Sittenwidrigkeit) ausgemerzt oder kenntlich gemacht sind, derart dass man mit dem wirksamen Teil arbeiten kann.
Möglicherweise steht also executable contract verkürzt im Sinne von executable copy (vgl. google) of the contract.
Alternativ zu Andrea Hauer's Vorschlag:
Möglicherweise handelt es sich bei dem "-able" darum, dass es eine Ausfertigung sein muss, die man für die Erfüllung des Vertrages als rechtsverbindlich/rechtswirksam vorliegen haben muss. So, wie z.B. die Buchhaltung bei Arbeitsverträgen die Anmeldung beim Finanzamt/der Knappschaft und die Auszahlung von Lohn etc. erst nach Vorliegen einer Kopie des Arbeitsvertrages vornehmen kann/will.
In besonderen Fällen (Rechtsunwirksamkeit einzelner Paragraphen) könnte ich mir auch vorstellen, dass es sich um eine bereinigte Version handeln soll, in der die rechtsunwirksamen Teile (z.B. bei Sittenwidrigkeit) ausgemerzt oder kenntlich gemacht sind, derart dass man mit dem wirksamen Teil arbeiten kann.
Möglicherweise steht also executable contract verkürzt im Sinne von executable copy (vgl. google) of the contract.
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Thanks to everyone! I believe "rechtswirksam" is the best for my overall context."
+2
3 mins
vollstreckbare Ausfertigung des Vertrags
wäre meine Vermutung.
Peer comment(s):
agree |
Jutta Kirchner
2 mins
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Danke!
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agree |
Renate Radziwill-Rall
: genau
4 mins
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Danke!
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agree |
Katja Schoone
: aber ja
1 hr
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;-)
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disagree |
Wolfgang Hummel
: @ Katja: Aber nein. Gewiß nicht. Kann gut sein, dass Andrea mit ihrem Vorschlag recht hat.
1 hr
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GRRRRR! Trotzdem danke für die Meinung, die ich natürlich auf's Schärfste zurückweise ;-)
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neutral |
mrmp
: Vollstreckbar können die vertragl. vereinb. Konditionen ***i.a.*** erst durch die vollstreckbare Ausfertigung eines gerichtl. Beschlusses werden, nicht einmal ein Urteil reicht ohne eine solche vollstreckbare Ausfertigung ***des Urteils*** aus.
5 hrs
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Danke!
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46 mins
ausgefertigte Version des Vertrages
Das bedeutet: Eine beider- oder allseits unterzeichnete Version des (abgeschlossenen) Vertrages.
Zu den Kollegen: Pardon, aber Verträge sind nicht "vollstreckbar".
Zu den Kollegen: Pardon, aber Verträge sind nicht "vollstreckbar".
Peer comment(s):
neutral |
Daniel Gebauer
: Danke für den kollegialen Hinweis! Auf der Ausfertigung meines deutschen Hypothekenvertrags steht: Dies ist eine vollstreckbare Ausfertigung. Stammt von der Commerzbank. Meine Antwort sagt: vollstreckbare AUSFERTIGUNG, nicht vollstreckbarer Vertrag.
2 mins
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Dann handelt es sich um eine vollstreckbare Ausfertigung der HYPOTHEK, also des Grundpfandrechts - keinesfalls um eine "vollstreckbare Ausfertigung" des zugrunde liegenden Kreditvertrages. Denn so etwas gibt es nicht.
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neutral |
mrmp
: sorry, bei allem Respekt als Laie auf diesem Gebiet, dem "-able" müsste wohl doch mehr Bedeutung zubemessen werden ?!
2 hrs
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+1
1 hr
unterschriftsfähige Ausfertigung des Vertrags
alles andere als sicher, ich stelle es trotzdem mal als Möglichkeit hier rein, damit sich KollegInnen dazu äußern können.
Peer comment(s):
neutral |
Wolfgang Hummel
: Könnte so falsch nicht sein. Das hängt vom Kontext ab. "Unterschriftsreif" oder "unterschriftsfähig" ist sprachlich allemal möglich. Du könntest ganz gut richtig liegen. Wie gesagt: Kontext. Wenn ich ihn kennen würde, würde ich dir o. w. zustimmen.
20 mins
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auf jeden Fall ganz vom Kontext abhängig!
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agree |
mrmp
: das klingt plausibel, je nach Kontext natürlich, vielleicht gehts aber auch um eine von beiden/allen Seiten unterschriebene Ausfertigung des Vertrages, der damit "ausführbar" geworden ist.
2 hrs
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ich denke auch, wenn wirklich kein Kontext, müsste nachgefragt werden
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Discussion
Die vollstreckbare Ausfertigung ist im Klauselverfahren die mit einer Vollstreckungsklausel versehene Ausfertigung eines Urteils oder anderer Vollstreckungstitel.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckbare_Ausfertigung
Katja: Böse gemeint habe ich das nicht. Dein "aber ja" forderte nur mein "aber nein" heraus. Und es gibt nun einmal keine "vollstreckbare Verträge", das ist denklogisch nicht möglich. Vollstreckbares ist immer einseitig - zu einem Vertrag gehören aber immer (mindestens) zwei.
Und das betr. Grundpfandrecht, auch wenn vollstreckbar, ermöglicht NUR eine Verwertung der jeweiligen Sicherheit, aber bz. B. nicht eine Pfändung des Bankkontos etc. Dafür müsste aus dem Vertrag geklagt werden, und dazu bräuchte es eine "vollstreckbare Ausfertigung" des daraufhin ergangenen Urteils. Mit dem Grundpfandrecht hat dies dann nichts mehr zu tun.