Glossary entry

English term or phrase:

executable contract

German translation:

rechtsverbindliche/rechtswirksame Ausfertigung

Added to glossary by mrmp
Apr 10, 2013 18:50
11 yrs ago
4 viewers *
English term

executable contract

English to German Bus/Financial Law: Contract(s)
[82] This appears in a business email - no other context:

Could you please send an executable version of the contract to me?

I'm guessing it should be something like "ausführbarer Vertrag" oder "vollziehbarer Vertrag", bin mir aber nicht sicher.

Many thanks in advance!

Gabriele
Change log

Apr 10, 2013 19:35: Steffen Walter changed "Field (specific)" from "Business/Commerce (general)" to "Law: Contract(s)"

Apr 15, 2013 13:44: mrmp Created KOG entry

Discussion

Daniel Gebauer Apr 11, 2013:
@ Andrea Ich werde die Commerzbank darüber informieren, dass sie sich das Dokument, welches sie mit "vollstreckbarer Ausfertigung" bezeichnet hat, sonstwo hinstecken kann, sollte sie einmal auf die Idee kommen, vollstrecken zu wollen.
Andrea Hauer Apr 11, 2013:
Ohne die heiße Diskussion weiter anfeuern zu wollen, hat Wolfgang m. E. schon recht. Es gibt auch keine vollstreckbare ***Ausfertigung*** eines Vertrags:
Die vollstreckbare Ausfertigung ist im Klauselverfahren die mit einer Vollstreckungsklausel versehene Ausfertigung eines Urteils oder anderer Vollstreckungstitel.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckbare_Ausfertigung
Daniel Gebauer Apr 11, 2013:
@ Wolfgang Bei mir bleibt immer noch die Frage, wer hier von "vollstreckbaren Verträgen" gesprochen hatte, bevor Du dieses Thema aufgeworfen hast. Allerdings möchte ich mich jetzt hiermit nicht weiter befassen.
Wolfgang Hummel Apr 11, 2013:
@ Daniel & Katja Daniel: Andrea kann o. w. richtig liegen. Es kann wohl sein, dass hier eine "unterschriftsreife" Vertragsversion angefordert wird. Dann hätte Andrea ohne Frage Recht. Wenn der Vertrag aber bereits unterschrieben ist und der Frager nur eine Kopie dessen haben will - nun, dann hätte ich recht. Was zutrifft, kann ich nicht sagen. Ich weiß es schlicht nicht. Wer ist der Frager?

Katja: Böse gemeint habe ich das nicht. Dein "aber ja" forderte nur mein "aber nein" heraus. Und es gibt nun einmal keine "vollstreckbare Verträge", das ist denklogisch nicht möglich. Vollstreckbares ist immer einseitig - zu einem Vertrag gehören aber immer (mindestens) zwei.
Daniel Gebauer Apr 10, 2013:
Andreas Vermutung liegt m. E. auch nahe, ohne weiteren Kontext in einer E-Mail.
Daniel Gebauer Apr 10, 2013:
@ Wolfgang Danke!
Wolfgang Hummel Apr 10, 2013:
@ Daniel (Ergänzung) Man kann sich bei einer Grunpfandrechtsbestellung (Hypo oder Grundschuld) der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen. Das entsprechende Dokument nennt sich dann "vollstreckbare Ausfertigung". Aber jedem Grundpfandrecht (= einseitiges Sicherungs- und Verwertungsrecht) liegt ein Vertrag zugrunde, zumeist ein Darlehensvertrag (aber nicht zwingend), und dieser, also der VERTRAG ist niemals "vollstreckbar".

Und das betr. Grundpfandrecht, auch wenn vollstreckbar, ermöglicht NUR eine Verwertung der jeweiligen Sicherheit, aber bz. B. nicht eine Pfändung des Bankkontos etc. Dafür müsste aus dem Vertrag geklagt werden, und dazu bräuchte es eine "vollstreckbare Ausfertigung" des daraufhin ergangenen Urteils. Mit dem Grundpfandrecht hat dies dann nichts mehr zu tun.
Andrea Hauer Apr 10, 2013:
Spontan fiel mir ein: unterschriftsreife (execution = u. a. Unterzeichnung) Fassung des Vertrags. Vielleicht passt es? Oder eher unterschriftsfähig?

Proposed translations

4 hrs
Selected

rechtsverbindliche/rechtswirksame Ausfertigung

Als Laie und wegen des fehlenden Kontextes, nur CL2 !
Alternativ zu Andrea Hauer's Vorschlag:
Möglicherweise handelt es sich bei dem "-able" darum, dass es eine Ausfertigung sein muss, die man für die Erfüllung des Vertrages als rechtsverbindlich/rechtswirksam vorliegen haben muss. So, wie z.B. die Buchhaltung bei Arbeitsverträgen die Anmeldung beim Finanzamt/der Knappschaft und die Auszahlung von Lohn etc. erst nach Vorliegen einer Kopie des Arbeitsvertrages vornehmen kann/will.

In besonderen Fällen (Rechtsunwirksamkeit einzelner Paragraphen) könnte ich mir auch vorstellen, dass es sich um eine bereinigte Version handeln soll, in der die rechtsunwirksamen Teile (z.B. bei Sittenwidrigkeit) ausgemerzt oder kenntlich gemacht sind, derart dass man mit dem wirksamen Teil arbeiten kann.

Möglicherweise steht also executable contract verkürzt im Sinne von executable copy (vgl. google) of the contract.
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Thanks to everyone! I believe "rechtswirksam" is the best for my overall context."
+2
3 mins

vollstreckbare Ausfertigung des Vertrags

wäre meine Vermutung.
Peer comment(s):

agree Jutta Kirchner
2 mins
Danke!
agree Renate Radziwill-Rall : genau
4 mins
Danke!
agree Katja Schoone : aber ja
1 hr
;-)
disagree Wolfgang Hummel : @ Katja: Aber nein. Gewiß nicht. Kann gut sein, dass Andrea mit ihrem Vorschlag recht hat.
1 hr
GRRRRR! Trotzdem danke für die Meinung, die ich natürlich auf's Schärfste zurückweise ;-)
neutral mrmp : Vollstreckbar können die vertragl. vereinb. Konditionen ***i.a.*** erst durch die vollstreckbare Ausfertigung eines gerichtl. Beschlusses werden, nicht einmal ein Urteil reicht ohne eine solche vollstreckbare Ausfertigung ***des Urteils*** aus.
5 hrs
Danke!
Something went wrong...
46 mins

ausgefertigte Version des Vertrages

Das bedeutet: Eine beider- oder allseits unterzeichnete Version des (abgeschlossenen) Vertrages.

Zu den Kollegen: Pardon, aber Verträge sind nicht "vollstreckbar".
Peer comment(s):

neutral Daniel Gebauer : Danke für den kollegialen Hinweis! Auf der Ausfertigung meines deutschen Hypothekenvertrags steht: Dies ist eine vollstreckbare Ausfertigung. Stammt von der Commerzbank. Meine Antwort sagt: vollstreckbare AUSFERTIGUNG, nicht vollstreckbarer Vertrag.
2 mins
Dann handelt es sich um eine vollstreckbare Ausfertigung der HYPOTHEK, also des Grundpfandrechts - keinesfalls um eine "vollstreckbare Ausfertigung" des zugrunde liegenden Kreditvertrages. Denn so etwas gibt es nicht.
neutral mrmp : sorry, bei allem Respekt als Laie auf diesem Gebiet, dem "-able" müsste wohl doch mehr Bedeutung zubemessen werden ?!
2 hrs
Something went wrong...
+1
1 hr

unterschriftsfähige Ausfertigung des Vertrags

alles andere als sicher, ich stelle es trotzdem mal als Möglichkeit hier rein, damit sich KollegInnen dazu äußern können.
Peer comment(s):

neutral Wolfgang Hummel : Könnte so falsch nicht sein. Das hängt vom Kontext ab. "Unterschriftsreif" oder "unterschriftsfähig" ist sprachlich allemal möglich. Du könntest ganz gut richtig liegen. Wie gesagt: Kontext. Wenn ich ihn kennen würde, würde ich dir o. w. zustimmen.
20 mins
auf jeden Fall ganz vom Kontext abhängig!
agree mrmp : das klingt plausibel, je nach Kontext natürlich, vielleicht gehts aber auch um eine von beiden/allen Seiten unterschriebene Ausfertigung des Vertrages, der damit "ausführbar" geworden ist.
2 hrs
ich denke auch, wenn wirklich kein Kontext, müsste nachgefragt werden
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