Glossary entry (derived from question below)
Jul 22, 2019 11:07
4 yrs ago
French term
en référer
French to German
Law/Patents
Law (general)
Assignation
Hallo,
mir ist die Bedeutung von "en référer" im folgenden Zusammenhang nicht ganz klar.
L'article 496 alinéa 2 du CPC dispose:
"S'il est fait droit à la requête, tout intéressé peut en référer au juge qui a rendu l'ordonnance."
In dem Schriftstück, in dem dieser Gesetzestext zitiert wird, geht es um den Antrag auf Aufhebung einer früheren Anordnung.
Danke im Voraus!
mir ist die Bedeutung von "en référer" im folgenden Zusammenhang nicht ganz klar.
L'article 496 alinéa 2 du CPC dispose:
"S'il est fait droit à la requête, tout intéressé peut en référer au juge qui a rendu l'ordonnance."
In dem Schriftstück, in dem dieser Gesetzestext zitiert wird, geht es um den Antrag auf Aufhebung einer früheren Anordnung.
Danke im Voraus!
Proposed translations
(German)
3 | anrufen | Wolfgang HULLMANN |
Proposed translations
1 day 4 hrs
Selected
anrufen
Es geht hier darum, dass ein (von einer mesure conservatoire) Betroffener, den Richter, der ohne Beteiligung desselben (non contradictoire) eine einstweilige Verfügung auf (einseitigen) Antrag (ordonnance sur requête) erlassen hat, sich an diesen Richter zur Abänderung od. Aufhebung seines Beschlusses wenden kann (en référer au juge). Bekommt wiederum der Antragsteller kein Recht, kann er Berufung einlegen (interjeter appel). Siehe hierzu Art. 493 - 496 NCPC. Ansonsten s. zugehörige Diskussion.
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Note added at 1 jour 4 heures (2019-07-23 15:26:12 GMT)
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Kleiner Irrtum: Es handelt sich um den " CPC " = Code de procédure civile.
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Note added at 1 jour 4 heures (2019-07-23 15:26:12 GMT)
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Kleiner Irrtum: Es handelt sich um den " CPC " = Code de procédure civile.
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Vielen Dank!"
Discussion
Es geht mir jetzt nicht um die Antwort, den Zusammenhang habe ich verstanden. Aber ich würde gern den Einsatz mit Punkten honorieren.
Der Richter war ja schon damit befasst, und er kann ja mit jeder Rechtssache befasst werden, ohne dass vorher einem Antrag stattgegeben worden sein muss.
Dann muss ich nachhaken: Was passt denn an diesem Übersatzvorschlag nicht?
Wolfgang Hullmann, danke für den Hinweis! Alle diese Interpretationen habe ich mehrmals gelesen, wurde daraus aber auch nicht schlauer, deshalb meine Frage.
(Antidote)
Außerdem stehen Vorschläge in Leo und in Pons online, Doucet/Fleck (dort sogar "~ au juge") und im Potonnier.
Wird dem Antrag stattgegeben, kann sich jede interessierte Partei diesbezüglich an den Richter wenden, der die Verfügung erlassen hat.