Glossary entry

English term or phrase:

Board of directors

German translation:

Geschäftsführung (GmbH)

Added to glossary by Uwe Bizer (X)
Aug 7, 2004 18:11
19 yrs ago
16 viewers *
English term

Board of directors

English to German Bus/Financial Business/Commerce (general)
Vorab: Ich weiß, dass man hierzu Angaben im Glossar findet!

Aber: Es geht um eine GmbH nach (offensichtlich) deutschem Recht, die Herrn X zu einem ihrer 'Directors' und Mitglied des 'Board of Directors' ernennt. Da es sich um deutsches Recht handelt, muss ja wohl auch eine Entsprechung für BoD existieren.
Die Organe einer GmbH sind aber meines Wissens Geschäftsführung, Gesellschafterversammlung und (eventuell) Aufsichtsrat. Entspricht BoD nun der Geschäftsführung und ist Hr. X Geschäftsführer oder entspricht BoD 'Aufsichtsrat' und er ist ein AR-Mitglied. Da später noch explizit darauf hingewiesen wird, dass er 'operating director' ist, tippe ich auf 'aktives AR-Mitglied' oder doch nur Umschreibung für 'Geschäftsführer'? Irgendwie habe ich schon so lange alle Möglichkeiten erwogen, dass ich momentan total verwirrt bin. Wer kann helfen? Es steht übrigens nirgends im Text, ob die GmbH mehr oder weniger als 500 Mitarbeiter hat (ist ja wohl der Grenzwert für einen Aufsichtsrat).
Danke im Voraus.

Proposed translations

+4
33 mins
Selected

Geschäftsführung

Die deutsche GmbH muss erst ab 500 Mitarbeitern einen Aufsichtsrat haben (kan natürlich auch sonst einen bestellen). Der BoD ist immer Geschätsführung, da in Dtld dem AR die Geschäftsführung grundsätzlich verboten ist, er soll ja beaufsichtigen, aber nicht sich selbst!

Director ist demnach hier der Geschäftsführer
Peer comment(s):

agree Kim Metzger
7 mins
Danke, Kim
agree Marian Pyritz
11 hrs
Danke, Marian
agree Derek Gill Franßen
1 day 4 hrs
Danke, Derek
agree Andreas Miehling (X)
1 day 13 hrs
Danke
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Danke - also doch :-)"
7 mins

Vorstand (der Geschäftsleitung)

Wenn ich mich nicht irre.
Peer comment(s):

agree Jonathan MacKerron : genau, auch laut Dietl/Lorenz und persönliche Erfahrung
33 mins
Danke, Jonathan.
disagree Hans G. Liepert : Du irrst, die GmbH hat keinen Vorstand, den hat nur die AG
6 hrs
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11 mins

der oder die Gesellschafter (durch Gesellschafterbeschluss)

Art. 811 OR (Schweiz, aber ich weiss von keinem grossen Unterschied für deutsche GmbH's): "grundsätzlich gibt es bei der GmbH für die Geschäftsführung kein besonderes Organ, das dem Verwaltungsrat der Aktiengesellschaft oder dem Vorstand der Genossenschaft entsprechen würde. Sämtliche Gesellschafter ohne Ausnahme sind zur Geschäftsführung berechtigt, sofern nicht etwas anderes bestimmt ist. Eine Ausnahme besteht nur gegenüber Gesellschaftern, die erst nach der Gründung hinzutreten. Diese haben das Recht zur Geschäftsführung nur dann, wenn es ihnen durch besondern Gesellschaftsbeschluss übertragen wird". Ich würde meinen, dass deshalb hier der oder die bestehenden Gesellschaft dem board of director entsprechen und durch Gesellschafterbeschluss einen neuen Direktor bestellen oder ernennen.
Peer comment(s):

neutral Hans G. Liepert : deutsches und schweizerisches GmbH-Gesetz unterscheiden sich doch ganz erheblich, der Gesellschafter hat keinesfalls das Recht zur Geschäftsführung, wenn er nicht als solcher von der GV bestellt ist.
6 hrs
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2 hrs

siehe Erklärungsversuch

Wenn alle im "board of directors" teilehmenden Personen als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen sind (also die GmbH nach deutschem GmbH-Modell rechtsgültig nach außen vertreten dürfen): >Geschäftsleitung

Wenn ein Teil der Personen im "board of directors" nicht als Geschäftsführer im Handelsregister eingetragen sind (also nach englischem Limited-Company-Modell sog. 'non-executive directors' sind): >Beirat, Aufsichtsrat o.ä.

(Recherche-Vorschlag: beim zuständigen Handelsregister anrufen und die Namen der eingetragenen Geschäftsführer nennen lassen)

Peer comment(s):

neutral Hans G. Liepert : bei der GmbH MÜSSEN alle GF's im HR eingetragen sein
3 hrs
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5 hrs

Geschäftsführung

Nach deutschem HGB darf kein Mitglied des Aufsichtsrats zum Mitglied des Vorstands ernannt werden! In desem Fall entspricht BoD der Geschäftsführung.
American and British company law requires, or at lest permits, also members of the board to be appointed as paid managers. This is a sharp contrast to the German two-tier system, under which no member of the 'supervisory' board (Aufsichtsrat) may become a member of the 'board of management' (Vorstand)
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