13:00 Feb 3, 2015
In der Tat, "Berichtigung" im Zusammenhang mit Buchwert, Firmenwert usw. ist ziemlich technisch ausgedrückt und könnte eher dem Testat eines Abschlussprüfers entstammen. Es geht hier um einen Geschäftsbrief, in dem, wenn ich das richtig verstehe, ein Unternehmenserwerb schmackhaft gemacht werden soll. Dann könnte man m.E. vielleicht noch einmal anders formulieren in Richtung von: "bei der Ermittlung des Firmenwerts berücksichtigt wurden die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhandene Liquidität, zinstragende Verbindlichkeiten und verzinste Rückstellungen".
aber das wäre schon sehr frei übersetzt und der Kontext müsste ausweisen, ob dies so zulässig wäre oder nicht. Im Zweifel gilt nämlich lieber auf den Schlips treten als Fehlübersetzungen vertreten zu müssen. |