Glossary entry (derived from question below)
German term or phrase:
n.v.Z.
German answer:
nicht verifizierter Zivilstand
Added to glossary by
Vera H.
Jul 27, 2020 22:20
3 yrs ago
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German term
n.v.Z.
German
Other
Certificates, Diplomas, Licenses, CVs
Wegzugsmeldung
Eintrag in der Wegzugsmeldung (Schweiz) einer Person aus China
Zivilstand: ledig (n.v.Z.)
Könnte es evtl. 'nicht vorhandener bzw. veröffentlichter Zivilstand' sein?
Danke euch im Voraus!
Zivilstand: ledig (n.v.Z.)
Könnte es evtl. 'nicht vorhandener bzw. veröffentlichter Zivilstand' sein?
Danke euch im Voraus!
Responses
3 +3 | nicht verifizierter Zivilstand | Alison MacG |
Change log
Jul 28, 2020 14:31: Andrea Capuselli changed "Level" from "Non-PRO" to "PRO"
Jul 29, 2020 09:18: Thomas Pfann changed "Language pair" from "German to English" to "German"
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nicht verifizierter Zivilstand
See discussion - with thanks to Irene and Vera!
Bei ausländischen Staatsangehörigen, die seit Geburt in der Schweiz wohnhaft sind, ist vor allem jedoch die Bestätigung der „Ledigkeit“ problematisch, alle anderen Zivilstände können mittels Urkunden oder Gerichtsurteilen grundsätzlich belegt werden. Kann der Zivilstand „ledig“ vom Heimatstaat nicht amtlich bestätigt werden, wird ausnahmsweise ein entsprechender zusätzlicher Vermerk auf der Bescheinigung gemacht wie beispielsweise
- Person ist im Einwohnerregister als ledig eingetragen;
oder
- Zivilstand „ledig“ nicht verifiziert.
https://www.vgso.ch/fileadmin/Inhalte/VGSO/FSE-Infos/FE-Info...
Da für ausländische Personen, die noch kein Zivilstandsereignis in der Schweiz hatten und deshalb nicht in Infostar registriert sind, weder Elternnamen noch Zivilstand bescheinigt werden dürfen, ist zwingend das separate Formular im Kapitel 10 zu verwenden. Dieses wurde nach Prüfung durch den Rechtsdienst der Gemeindeabteilung als verbindlich erklärt. In der Praxis zeigt sich, dass es Umstände gibt, in denen die ausländische Person keine Möglichkeit hat, sich den Zivilstand von einer Behörde bescheinigen zu lassen. Es liegt im Ermessen des Einwohnerdienstes, in diesen Ausnahmefällen trotzdem eine Hauptwohnsitzbescheinigung mit Zivilstand auszustellen. Es muss jedoch zwingend vermerkt werden, dass der Zivilstand nicht verifiziert ist.
http://vae.gemeinden-ag.ch/page/111/news/1489/newsarchive/1
Bei ausländischen Staatsangehörigen, die seit Geburt in der Schweiz wohnhaft sind, ist vor allem jedoch die Bestätigung der „Ledigkeit“ problematisch, alle anderen Zivilstände können mittels Urkunden oder Gerichtsurteilen grundsätzlich belegt werden. Kann der Zivilstand „ledig“ vom Heimatstaat nicht amtlich bestätigt werden, wird ausnahmsweise ein entsprechender zusätzlicher Vermerk auf der Bescheinigung gemacht wie beispielsweise
- Person ist im Einwohnerregister als ledig eingetragen;
oder
- Zivilstand „ledig“ nicht verifiziert.
https://www.vgso.ch/fileadmin/Inhalte/VGSO/FSE-Infos/FE-Info...
Da für ausländische Personen, die noch kein Zivilstandsereignis in der Schweiz hatten und deshalb nicht in Infostar registriert sind, weder Elternnamen noch Zivilstand bescheinigt werden dürfen, ist zwingend das separate Formular im Kapitel 10 zu verwenden. Dieses wurde nach Prüfung durch den Rechtsdienst der Gemeindeabteilung als verbindlich erklärt. In der Praxis zeigt sich, dass es Umstände gibt, in denen die ausländische Person keine Möglichkeit hat, sich den Zivilstand von einer Behörde bescheinigen zu lassen. Es liegt im Ermessen des Einwohnerdienstes, in diesen Ausnahmefällen trotzdem eine Hauptwohnsitzbescheinigung mit Zivilstand auszustellen. Es muss jedoch zwingend vermerkt werden, dass der Zivilstand nicht verifiziert ist.
http://vae.gemeinden-ag.ch/page/111/news/1489/newsarchive/1
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Teangacha (X)
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Thanks again!
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Chris Pr
2 hrs
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Thanks, Chris
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Thomas Pfann
: Excellent.
6 hrs
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Thanks, Thomas
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Comment: "Thanks again, Alison for your excellent research on this. Just in time to meet my deadline!"
Discussion
http://vae.gemeinden-ag.ch/page/111/news/1489/newsarchive/1
Bei ausländischen Staatsangehörigen, die seit Geburt in der Schweiz wohnhaft sind, ist vor allem jedoch die Bestätigung der „Ledigkeit“ problematisch, alle anderen Zivilstände können mittels Urkunden oder Gerichtsurteilen grundsätzlich belegt werden. Kann der Zivilstand „ledig“ vom Heimatstaat nicht amtlich bestätigt werden, wird ausnahmsweise ein entsprechender zusätzlicher Vermerk auf der Bescheinigung gemacht wie beispielsweise
- Person ist im Einwohnerregister als ledig eingetragen;
oder
- Zivilstand „ledig“ nicht verifiziert.
https://www.vgso.ch/fileadmin/Inhalte/VGSO/FSE-Infos/FE-Info...
(Another to follow)
'Nie verheiratet Zivilstand.'
https://de.wikipedia.org/wiki/Ledig
Although verheiratet is normally VH.