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Feb 24, 2015 07:11
9 yrs ago
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German term

gesichert / besichert

German Law/Patents Law (general) Schweizer Deutsch
Hallo, ich habe hier einen Grundstückskaufvertrag aus dem Tessin und da wird auf eine "cartella ipotecaria" Bezug genommen, das ist ein "Schuldbrief", nämlich eine "als Wertpapier ausgestattete Begründung einer persönlichen, grundpfandrechtlich gesicherten Forderung" (UBS Bankglossar http://www.ubs.com/global/de/search.html ).

Meine Frage ist jetzt, ob es in der Schweiz tatsächlich "gesichert" heißt oder doch besser "besichert".

Im UBS-Glossar findet man auch "besichert" und "Besicherung", aber in der Übersetzung von EU-Texten, deswegen bin ich mir nicht sicher, was denn in der Schweiz nun richtig ist.

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Discussion

Daniel Gebauer (asker) Feb 24, 2015:
Vielen Dank bzw. merci an Euch beide für die Aufklärung!
Annette Scheler Feb 24, 2015:
gesichert siehe Schweizerisches Zivilgesetzbuch Art. 818


3. Umfang der Sicherung

1 Das Grundpfandrecht bietet dem Gläubiger Sicherheit:

1.
für die Kapitalforderung;
2.
für die Kosten der Betreibung und die Verzugszinse;
3.1
für drei zur Zeit der Konkurseröffnung oder des Pfandverwertungsbegehrens verfallene Jahreszinse und den seit dem letzten Zinstag laufenden Zins; beim Schuldbrief sind nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen pfandgesichert.

2 Der ursprünglich vereinbarte Zins darf nicht zum Nachteil nachgehender Grundpfandgläubiger über fünf vom Hundert erhöht werden.
Karin Monteiro-Zwahlen Feb 24, 2015:
Guten Morgen Daniel, Bankwesen ist nun wirklich nicht mein Gebiet, aber in meinen Schweizer Ohren tönt besichert sehr strange. Auf einen ersten Blick findet Google auch nur deutsche Dokumente zu grundpfandrechtlich besichert.
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