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Feb 24, 2015 07:11
9 yrs ago
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German term
gesichert / besichert
German
Law/Patents
Law (general)
Schweizer Deutsch
Hallo, ich habe hier einen Grundstückskaufvertrag aus dem Tessin und da wird auf eine "cartella ipotecaria" Bezug genommen, das ist ein "Schuldbrief", nämlich eine "als Wertpapier ausgestattete Begründung einer persönlichen, grundpfandrechtlich gesicherten Forderung" (UBS Bankglossar http://www.ubs.com/global/de/search.html ).
Meine Frage ist jetzt, ob es in der Schweiz tatsächlich "gesichert" heißt oder doch besser "besichert".
Im UBS-Glossar findet man auch "besichert" und "Besicherung", aber in der Übersetzung von EU-Texten, deswegen bin ich mir nicht sicher, was denn in der Schweiz nun richtig ist.
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Meine Frage ist jetzt, ob es in der Schweiz tatsächlich "gesichert" heißt oder doch besser "besichert".
Im UBS-Glossar findet man auch "besichert" und "Besicherung", aber in der Übersetzung von EU-Texten, deswegen bin ich mir nicht sicher, was denn in der Schweiz nun richtig ist.
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Discussion
3. Umfang der Sicherung
1 Das Grundpfandrecht bietet dem Gläubiger Sicherheit:
1.
für die Kapitalforderung;
2.
für die Kosten der Betreibung und die Verzugszinse;
3.1
für drei zur Zeit der Konkurseröffnung oder des Pfandverwertungsbegehrens verfallene Jahreszinse und den seit dem letzten Zinstag laufenden Zins; beim Schuldbrief sind nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen pfandgesichert.
2 Der ursprünglich vereinbarte Zins darf nicht zum Nachteil nachgehender Grundpfandgläubiger über fünf vom Hundert erhöht werden.