Oct 19, 2015 18:08
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Spanish term

Mandato de comparecencia restringida

Spanish to German Law/Patents Law (general) Strafrecht
decretándose el mandato de comparecencia restringida
... se apeló y revocó
.... reformándolo en mandato de detención

hallo, also es geht hier um eine Art Vorführungsbefehl, der dann in einen Haftbefehl umgewandelt wurde, nur was ist da mit der Einschränkung oder Beschränkung gemeint.

Discussion

Wolfgang Hummel Oct 20, 2015:
@ Ellen Textfortsetzung: Das hat nichts mit einer Ladung zu tun. Denn diesmal wird der Delinquet von der Polizei abgeholt und quasi verhaftet und dem Richter vorgeführt. I. d. R. endet das dann in einem Haftbefehl = die vorläufige Festnahme (= Vorführungsbefehl) endet in einer endgültigen (= U-Haft).
Wolfgang Hummel Oct 19, 2015:
Geh doch mal auf google.es, z.B. auf monografías.com. Dort findest du es. Oder gib es einfach als Suchwort ein.

Ich glaube eigentlich nicht, dass restringida hier eine Eigenbedeutung hat. Ähnlich wie Daniel: "comparencia restringida" ist eine Vorführung. "Restringir" meint hier nicht beschränken oder einschränken - es sei denn, mann bezieht es auf Freiwilligkeit und Freiheit. In dieser Wortkomnination ist restringir aber eher i. S. von überwachen gemein.

Aber m.E. bedeutet mandato de comparencia restringida schlicht Vorführungsbefehl.
Daniel Gebauer Oct 19, 2015:
Vorschlag: Zwangsweises Erscheinen oder so ähnlich. Mein Gedanke ist, dass "comparecencia" ja eigentlich nicht "Vorführung" heißt, sondern "Erscheinen". Eine Vorführung wäre dann ein erzwungenes Erscheinen. Im Deutschen ist der Zwang wohl schon im Begriff "Vorführung" enthalten. Restringida wäre dann die libertad de moverse, also die Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Vielleicht hilfts.

Proposed translations

18 hrs
Selected

Vorführungsbefehl

Ein Vorführungsbefehl ist nichts anderes als ein vorläufiger Haftbefehl. Das ist eine Anordnung des Richters an die Polizei bzw die StA, die betreffende Person festzunehmen und ihm vorzuführen. Von dieser richterlichen Anordung erhält der Betreffende keine Kenntnis. Es handelt sich keinesfalls um eine "Ladung" zum Erscheinen für den Betreffenden. Sondern der Betreffende wird dem Richter zwangsweise (restringida) vorgeführt.

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Note added at 19 hrs (2015-10-20 13:14:51 GMT)
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Das ganze hat nichts mit einer "Ladung" bzw. "Vorladung" zu tun. Eine "Vorführung ist etwas anderes.. Hier gehr es nicht um eine Androhung von Sanktionen für den Fall des Nicht-Erscheinens. Denn der Vorführungsbefehl ist genau die Sanktion um die es geht. Die Person wird schlicht verhaftet - und dann (ggf am nächsten Tag oder später) dem Richter "vorgeführt". In Strafsachen zumeist in Handschellen.
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4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "danke, Wolfgang, vielleicht könnte ich dann in anderen Fällen, in denen es nur um "Comparencia" geht, das dann mit der Ladung oder Vorladung übersetzen, je nachdem, ob es Zivil- oder Strafrecht ist. oder ist "comparecencia" im Strafrecht immer eine Vorführung. "
-1
3 hrs

Erscheinungspflicht, deren Nichterfüllung mit Sanktionen belegt ist

könnte hier u.U. gemeint sein
Peer comment(s):

disagree Wolfgang Hummel : Nein, hier geht es um eine nicht erfüllte Erscheinungspllicht. Der Betreffende wurde schon vorher geladen und ist nicht erschienen. Diesesmal wird er von der Polizei (vermutl. mit Handschellen) abgeholt und dem Richter vorgeführt.
15 hrs
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