Hilfe mit Vertragtext für meine erste Buchübersetzung?
ناشر الموضوع: Dr. Ellen Yutzy Glebe
Dr. Ellen Yutzy Glebe
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Jan 31, 2014

Hallo, kann jemand hier mir sagen, wo ich einen Entwurf einer deutschsprachigen Vertrag für eine Buchübersetzung (ins Englisch) vielleicht finden könnte? Der Vertrag wird direkt zwischen Autorin und mir abgeschlossen, ohne Verlag, und bisher habe ich nur Rechnungen für erbrachte Leistungen erstellt.

Vielen Dank!


 
Rolf Keller
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Schwierig Jan 31, 2014

Dr. Ellen Yutzy Glebe wrote:

Der Vertrag wird direkt zwischen Autorin und mir abgeschlossen, ohne Verlag


Das wird schwierig, wenn du am Verkaufserlös der Bücher beteiligt werden willst: Sobald da später mal ein Dritter (Verlag) ins Spiel kommt, tangiert das deine Rechte aus dem Vertrag und/oder die Autorin kann über die Vermarktung ihres Buch ohne deine Zustimmung nicht frei verfügen. Du sitzt dann zwischen allen Stühlen. Die entscheidende Frage, wie sich das Buch verkauft, lässt sich ja heute noch nicht beantworten.

Wenn du aber nicht am Verkaufserlös der Bücher beteiligt werden willst, genügt ja ein Satz der Art "X übersetzt das und das bis dann und dann zum Preis von soundsoviel".


 
Dr. Ellen Yutzy Glebe
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بادئ الموضوع
Verkaufserlös unwichtig/ Andere Bedingungen? Jan 31, 2014

Es handelt sich um eine wissenschaftliche Arbeit (eine Dissertation in Geschichte). Von daher spielt der Verkaufserlös unwahrscheinlich eine bedeutende Rolle.

Aber gibt es dann keine Klausen wegen Steuer usw. dass ich beachten muss? Oder halt eine Klause wegen ernsthafter, langwieriger Krankheit, die dazu führt, dass mein den Auftrag nicht rechtzeitig abgeben kann? Ob man dann schon einen Teil das Geld bekommt, wenn
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Es handelt sich um eine wissenschaftliche Arbeit (eine Dissertation in Geschichte). Von daher spielt der Verkaufserlös unwahrscheinlich eine bedeutende Rolle.

Aber gibt es dann keine Klausen wegen Steuer usw. dass ich beachten muss? Oder halt eine Klause wegen ernsthafter, langwieriger Krankheit, die dazu führt, dass mein den Auftrag nicht rechtzeitig abgeben kann? Ob man dann schon einen Teil das Geld bekommt, wenn man z.B. die erste Hälfte der Übersetzung abgibt, usw. usf...

Bisher habe ich nur sehr geringe Einnahmen von meiner Übersetzungstätigkeit. Ich bin gerade dabei, mich einzulesen und zu entscheiden, ob ich mich auch selbstständig melde und die Einkommensgrenze dann überschreite, sodass ich z.B. eine eigene Krankenversicherung haben müsste. (Bin z.Z. familienversichert)...

[Edited at 2014-01-31 19:13 GMT]
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Nicole Schnell
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احياء لذكرى
Ich habe eine E-Mail geschickt Jan 31, 2014

Ich bräuchte nur eine Antwort mit einer E-Mail-Adresse, da ich über ProZ messages keine Anhänge verschicken kann.



 
Claus Sprick
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Als Anhaltspunkt Feb 1, 2014

könnten der deutsche und der schweizerische Normvertrag für Literaturübersetzungen dienen, siehe hier: http://literaturuebersetzer.de/pages/wissenswertes-archiv/normvertrag.htm

 
Usch Pilz
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Normvertrag Feb 1, 2014

Hallo!
http://www.literaturuebersetzer.de/

Unter diesem Link - er führt zur Seite des VDÜ (Berufsverband der Literaturübersetzerinnen und Literaturübersetzer) - gibt es einen Normvertrag.

Auffindbar unter *Wissenswertes* / *Berufliches + Rechtliches*

Vielleicht hilft das weiter!
Viele Grüße


 
Rolf Keller
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Patentrezepte gibt es nicht Feb 1, 2014

Es handelt sich um eine wissenschaftliche Arbeit (eine Dissertation in Geschichte). Von daher spielt der Verkaufserlös unwahrscheinlich eine bedeutende Rolle.


Du sollst also kein Buch übersetzen, sondern einen Manuskripttext. Aber egal, die Frage heißt jedenfalls, was soll damit geschehen? Was will die Autorin tun? Sagt sie dir ehrlich, was sie will und tun wird? Man kann keinen sinnvollen Individualvertrag machen/empfehlen, wenn man nicht ansatzweise weiß, worüber. Ein Verlagsvertrag passt laut deinen spärlichen Angaben nicht.

Da es eine Übersetzung ins Englische ist, fände die Autorin möglicherweise weltweit ein paar Tausend Abnehmer (Bibliotheken, Institute, Studierende), und du könntest dann unter heute üblichen Bedingungen den Verkaufspreis von ein paar Hundert Exemplaren beanspruchen. Auch eine kostenpflichtige Downloadmöglichkeit als Datei oder als eBook wäre denkbar, das gibt es bei Studien- und Diplomarbeiten heutzutage durchaus schon und brächte unter Umständen noch mehr ein. In 5 Jahren wirst du die Medienwelt nicht mehr wiedererkennen und das Wort "Buch" wird eine andere Bedeutung haben.

Aber gibt es dann keine Klausen wegen Steuer usw. dass ich beachten muss?


Das hat nichts mit dem Vertrag mit der Autorin zu tun. Die Einnahmen sind genauso steuerpflichtig wie alle anderen Übersetzungshonorare auch. Nur bei der Umsatzsteuer gibt es eine Differenz: Auf Leistungen, die im Einräumen von Rechten nach dem Urheberrechtsgesetz bestehen, fallen nur 7 % USt an. Siehe UStG § 12, Abs. 2, Nr.7 c; da du als Übersetzerin automatisch eigene Urheberrechte erwirbst, kann das relevant sein.

Oder halt eine Klause wegen ernsthafter, langwieriger Krankheit, die dazu führt, dass mein den Auftrag nicht rechtzeitig abgeben kann?


Dieses Problem tritt bei jedem Freiberufler und auch bei vielen anderen Kleinunternehmern auf. Wenn es dich beruhigt, schreib halt eine entsprechende Notfallklausel rein: "Falls von der Übersetzerin nicht zu vertretende Umstände eintreten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krankheit ..."

Allerdings: Wenn du nicht halbwegs sicher bist, dass ihr beide im Problemfall per Absprache eine faire Lösung finden könnt, dann ist die Auftragsannahme vielleicht nicht empfehlenswert. Im Wirtschaftsleben zählt unter Unternehmern (und das seid ihr beide dann ja de facto) auch Vertrauen. Und nie vergessen, dass die Autorin auch von dir abhängig ist, sie will/braucht ja die Übersetzung und kann sie nicht einfach im Laden kaufen.

Ob man dann schon einen Teil das Geld bekommt, wenn man z.B. die erste Hälfte der Übersetzung abgibt, usw. usf...


Natürlich kann man reinschreiben, wann man wie viel Geld beanspruchen kann: In Deutschland gibt es Vertragsfreiheit, und was im Verlagswesen Usus ist, braucht euch ja nicht zu kümmern.

entscheiden, ob ich mich auch selbstständig melde


Beim Finanzamt muss du dich in jedem Fall melden.

Nebenbei: Wenn du nichts in eine eigene Rentenversicherung einzahlst, bereust du das u. U. später: Laut Statistik ändern sich viele Familienverhältnisse im Laufe des Lebens gründlich, und meist sind Frauen dann die Leidtragenden.


 
Dr. Ellen Yutzy Glebe
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بادئ الموضوع
Vielen Dank! Feb 1, 2014

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!

Die Dissertation wurde schon veröffentlicht und wird nun von einem britischen Verlag auf Englisch veröffentlicht. Die Autorin ist aber für die Übersetzung verantwortlich und finanziert diese z.T. über Fördermittel und z.T. aus ihrer eigenen Tasche.

Ich habe es immer so verstanden, dass wenn ich geringe Einnahmen habe, diese einfach bei der Steuererklärung am Ende des Jahres angegeben werden können... Bisher handelt si
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Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!

Die Dissertation wurde schon veröffentlicht und wird nun von einem britischen Verlag auf Englisch veröffentlicht. Die Autorin ist aber für die Übersetzung verantwortlich und finanziert diese z.T. über Fördermittel und z.T. aus ihrer eigenen Tasche.

Ich habe es immer so verstanden, dass wenn ich geringe Einnahmen habe, diese einfach bei der Steuererklärung am Ende des Jahres angegeben werden können... Bisher handelt sich aber wirklich um ein paar Tausend Euro im Jahr. Nicht mehr. Und auch für dieses Jahr werde ich vermutlich nicht über die Grenze kommen, sodass ich umsatzsteuerpflichtig bin... Ich bin aber gerade dabei, mich da einzulesen. (Habe eben gerade das Buch "Erfolgreich selbstständig als Dolmetscher und Übersetzer: Ein Leitfaden für Existenzgründer" von der BDÜ bestellt und bin für weitere Tipps dankbar, wo man sich informieren kann! Das Buch "Überleben als Übersetzer" von M. Neidhardt lese ich auch gerade.)

Das mit der Buchübersetzung hat sich relativ überraschend ergeben, aber ich freue mich sehr, weil ich promovierte Historikerin bin und sehr gerne in diesem Feld weitere Aufträge gewinnen möchte. Insoweit muss ich mich schnell organiseren, um die Chance zu nutzen.



[Edited at 2014-02-01 13:09 GMT]
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Rolf Keller
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Langsam kommt Butter bei die Fische Feb 1, 2014

Dr. Ellen Yutzy Glebe wrote:

Die Dissertation wurde schon veröffentlicht und wird nun von einem britischen Verlag auf Englisch veröffentlicht. Die Autorin ist aber für die Übersetzung verantwortlich und finanziert diese z.T. über Fördermittel und z.T. aus ihrer eigenen Tasche.


Langsam verrätst du immer mehr rechtlich relevante Details ... erst hieß es noch "ohne Verlag", nun werden sogar zwei Verlage tangiert. "Verantwortlich" interpretiere ich hier mal als "für den Inhalt sachlich verantwortlich". Wer was bezahlt, tangiert die Urheberrechte wenig.

Du kannst keinen Vertrag mit der Autorin schließen, ohne die bereits bestehenden Verträge und Rechte zu berücksichtigen. Auch muss ja geklärt werden, welche Rechte der britische Verlag bekommt.

Ich habe es immer so verstanden, dass wenn ich geringe Einnahmen habe, diese einfach bei der Steuererklärung am Ende des Jahres angegeben werden können...


Das wird bei kleinen Summen toleriert. Eigentlich müsstest du die Tätigkeit aber anmelden und im Rahmen der ESt-Erklärung eine Gewinnermittlung einreichen.

Und auch für dieses Jahr werde ich vermutlich nicht über die Grenze kommen, sodass ich umsatzsteuerpflichtig bin.
.

Und was ist mit der Einkommenssteuer? Angenommen, du nimmst 1000 EUR/Monat ein, dann wird das Finanzamt je nach den weiteren Umständen etwas ungnädig, wenn es erst so ganz nebenbei im nächsten Jahr davon erfährt.


 
Nicole Schnell
Nicole Schnell  Identity Verified
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احياء لذكرى
Datei Feb 2, 2014

Ellen, kann der Erhalt der Datei bestätigt werden? Dankeschön!

 


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