Glossary entry (derived from question below)
English term or phrase:
commissioner for oaths
German translation:
zur Eidesabnahme berechtigte (Amts)Person
Added to glossary by
Regina Landeck
Jan 30, 2005 18:29
19 yrs ago
62 viewers *
English term
commissioner for oaths
English to German
Law/Patents
Law (general)
Hat jemand eine Idee?
Proposed translations
(German)
4 +1 | zur Eidesabnahme berechtigte (Amts)Person | innsbruck |
4 +2 | Notar | David Moore (X) |
3 | Urkundsperson | Michael Kucharski |
2 | ein zur Abnahme von Eiden berechtigter "Commissioner for Oaths" | Ute Wietfeld |
Proposed translations
+1
3 hrs
Selected
zur Eidesabnahme berechtigte (Amts)Person
Das zu übersetzen ist heikel, da es hierfür kein Äquivalent bei uns gibt. Ich hatte auch mal eine ganze Liste von Amtsbezeichnungen der Kanadischen Botschaft zu übersetzen, in der alle zur Eidesabnahme befugten Amtspersonen aufgelistet waren (u.a. eben auch der "commissioner for oaths").
In diesem Fall und das ist in amtlichen Dokumenten so üblich, wird die Originalbezeichnung beibehalten und eine Übersetzung in Klammer angeführt (das ist insbesondere so, wenn es konkret um die Frage geht, welche Personen überhaupt zur Eidesabnahme berechtigt sind; hierfür gibt es offizielle Listen). Denn wird geprüft, ob die Person wirklich zur Eidesabnahme berechtigt war, ist ja von der englischsprachigen Bezeichnung und nicht von einer deutschen Übersetzung auszugehen.
Im Textfluss oder am Ende einer Urkunde schreibe ich als Übersetzung "zur Eidesabnahme berechtigte/befugte (Amts)Person".
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Note added at 3 hrs 7 mins (2005-01-30 21:36:35 GMT)
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@ Eidesabnahmebeauftragter: Das klingt in der Tat eigenartig. Manchmal findet man in offiziellen Übersetzungen des Sprachendienstes nebst der o.g. Übersetzung auch \"zur Eidesabnahme berechtigte Stelle\", wenn es nicht eindeutig um eine Person geht (was hier der Fall ist). Wichtig ist, dass die Amtsbezeichnung klar hervorgeht und die Kompetenz klar umschrieben wird (Berechtigung zur Eidesabnahme).
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Note added at 4 hrs 39 mins (2005-01-30 23:09:07 GMT)
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\"Notar\" und ähnliche Begriffe sind hier ausgeschlossen, da das Amt des \"commissioner for oaths\" (auch als \"commissioner *of* oaths\" bezeichnet) ähnlich wie jenes des \"notary public\" - wie oben ausgeführt - von Nichtjuristen ausgeübt werden kann. Aus diesem Grund kommt Dokumenten von diesen Personen vor dt. Gerichten auch nicht jene Beweiskraft zu, die eine Urkunde eines dt. Notars hätte. Wer öfters \"affidavits\", \"statutory declarations\" usw. liest, dem wird auffallen, dass es manchmal sogar bei der Rechtschreibung juristischer Fachbegriffe hapert, was eben darauf zurückzuführen ist, dass dieses Amt des \"commissioner for oaths\" eine jurist. Ausbildung nicht zwingend voraussetzt. In das Amt des \"commissioner for oaths\" wird man entweder als Nichtjurist ernannt oder man ist ipso iure zur Eidesabnahme berechtigt (z.B. Richter, Polizeibeamtr usw.), wobei auch hier die jeweils für jede Provinz geltenden Rechtsnormen zu beachten sind (vgl. hier z.B. für Alberta: http://www.canlii.org/ab/laws/sta/c-20/20041104/whole.html). Aus diesem Grund wird bei Übersetzungen ins Deutsche ein möglichst umfassender und neutraler Begriff verwendet. Diese Problematik ist übrigens einschlägig bekannt und in den Akten vieler Gerichte werden diese o.g. Begriffe gar nicht mehr übersetzt. Aber wenn man übersetzt, dann s.o.
In diesem Fall und das ist in amtlichen Dokumenten so üblich, wird die Originalbezeichnung beibehalten und eine Übersetzung in Klammer angeführt (das ist insbesondere so, wenn es konkret um die Frage geht, welche Personen überhaupt zur Eidesabnahme berechtigt sind; hierfür gibt es offizielle Listen). Denn wird geprüft, ob die Person wirklich zur Eidesabnahme berechtigt war, ist ja von der englischsprachigen Bezeichnung und nicht von einer deutschen Übersetzung auszugehen.
Im Textfluss oder am Ende einer Urkunde schreibe ich als Übersetzung "zur Eidesabnahme berechtigte/befugte (Amts)Person".
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Note added at 3 hrs 7 mins (2005-01-30 21:36:35 GMT)
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@ Eidesabnahmebeauftragter: Das klingt in der Tat eigenartig. Manchmal findet man in offiziellen Übersetzungen des Sprachendienstes nebst der o.g. Übersetzung auch \"zur Eidesabnahme berechtigte Stelle\", wenn es nicht eindeutig um eine Person geht (was hier der Fall ist). Wichtig ist, dass die Amtsbezeichnung klar hervorgeht und die Kompetenz klar umschrieben wird (Berechtigung zur Eidesabnahme).
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Note added at 4 hrs 39 mins (2005-01-30 23:09:07 GMT)
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\"Notar\" und ähnliche Begriffe sind hier ausgeschlossen, da das Amt des \"commissioner for oaths\" (auch als \"commissioner *of* oaths\" bezeichnet) ähnlich wie jenes des \"notary public\" - wie oben ausgeführt - von Nichtjuristen ausgeübt werden kann. Aus diesem Grund kommt Dokumenten von diesen Personen vor dt. Gerichten auch nicht jene Beweiskraft zu, die eine Urkunde eines dt. Notars hätte. Wer öfters \"affidavits\", \"statutory declarations\" usw. liest, dem wird auffallen, dass es manchmal sogar bei der Rechtschreibung juristischer Fachbegriffe hapert, was eben darauf zurückzuführen ist, dass dieses Amt des \"commissioner for oaths\" eine jurist. Ausbildung nicht zwingend voraussetzt. In das Amt des \"commissioner for oaths\" wird man entweder als Nichtjurist ernannt oder man ist ipso iure zur Eidesabnahme berechtigt (z.B. Richter, Polizeibeamtr usw.), wobei auch hier die jeweils für jede Provinz geltenden Rechtsnormen zu beachten sind (vgl. hier z.B. für Alberta: http://www.canlii.org/ab/laws/sta/c-20/20041104/whole.html). Aus diesem Grund wird bei Übersetzungen ins Deutsche ein möglichst umfassender und neutraler Begriff verwendet. Diese Problematik ist übrigens einschlägig bekannt und in den Akten vieler Gerichte werden diese o.g. Begriffe gar nicht mehr übersetzt. Aber wenn man übersetzt, dann s.o.
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Vielen Dank - das bestätigt meine Wahl. Es gibt wohl keine elegantere Lösung."
+2
22 mins
Notar
Declined
According to the Oxford-Duden
Peer comment(s):
agree |
Ute Wietfeld
: I also found "zur Eidabnahme berechtigter Notar" as oaths can only by taken by judges in Germany, as far as I know -- and some texts leave it in English as there is no exact equivalent.
16 mins
|
agree |
Bogdan Burghelea
: diese Frage gab es auch auf den rumaenischen Seiten, aber wurde mit "Beamte fur Eidabnahme" uebersetzt und angenommen. Siehe http://www.proz.com/?sp=gloss/term&id=1559157
2 hrs
|
Comment: "Das Problem ist, dass hier in Kanada Nicht-juristen zur Eidesabnahme bevollmächtigt sein können. Man muss also nicht Notar sein, und eine Übersetzung als "Notar" würde falsche Vorstellungen hervorrufen."
3 hrs
ein zur Abnahme von Eiden berechtigter "Commissioner for Oaths"
Having seen your comment re the previous answer I searched again and the above is what the Deutsche Anwaltverein uses (see ref below). Another site I have found also uses the English, followed by
"Eidesabnahmebeauftragter"
in brackets, which sounds a little odd to me, but there doesn't seem to be an equivalent, so perhaps perhaps the following sites will help a little.
Good luck!
"Eidesabnahmebeauftragter"
in brackets, which sounds a little odd to me, but there doesn't seem to be an equivalent, so perhaps perhaps the following sites will help a little.
Good luck!
4 hrs
Urkundsperson
At least according to Dietl/Lorenz.
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