@ Elisabeth Domann 10:07 Apr 9, 2020
Gut, dann bliebe aber noch, uns wenigstens die Auflösung zu verraten. Der eine Begriff, so vermute ich, dürfte die Geheimhaltung nicht verletzen. Zum Zusammenhang: Es wäre, ohne Namen zu nennen, trotzdem hilfreich, die Art der Abrechnung u. allgemein den Firmentyp anzugeben. Wenn da z.B. "Hausverwaltung aus Luxemburg" o. Ä. gesagt wird, von denen es wahrsch. zig gibt, stellt das sicher keinen "Geheimnisverrat" dar. Wir haben ja alle häufigst Texte, aus denen man keine näheren Angaben machen darf. Dann schreiben wir eben hier immer Fa. XXX, Frau YYY, statt Zahlenangaben ZZZ, am xx.yy.2019 usw. Ebenso die Begriffe/(Ab-)Sätze davor u. danach. Das vermeidet dann das oft irreführende Rätselraten. |