Zur Erläuterung 15:15 Feb 17, 2014
Die Lohnabtretung und Gehaltsabtretung
Eine Lohnabtretung kann sich prinzipiell jeder vom Schuldner unterschreiben lassen, dem er Geld leiht. Oft lassen sich Banken bei Verbraucherkrediten Lohnabtretungen unterschreiben. Kommt der Schuldner dann später mit der vereinbarten Rückzahlung nicht nach, kann der Gläubiger die Lohnabtretung dem Arbeitgeber zuschicken. Von diesem verlangt er die Auszahlung der pfändbaren Beträge.
Anders als bei der Lohnpfändung benötigt der Gläubiger bei der Lohnabtretung keinen vollstreckbaren Titel des Gerichts. Die Vorlage der Lohnabtretung beim Arbeitgeber genügt.
Der Arbeitgeber muss und darf eine Lohnabtretung nicht bedienen, wenn im Arbeitsvertrag eine Abtretung ausgeschlossen wurde. Beispiel: Die Abtretung des Gehalts (Lohns) an Dritte ist ausgeschlossen. So eine Klausel sollte in jedem Arbeitsvertrag stehen. Man vermeidet Probleme beim zusammentreffen von Lohnabtretung und Lohnpfändung.
Zur Lohnpfändung ist der Arbeitgeber aber gesetzlich verpflichtet, wenn ihm ein Pfändungsbeschluss des Gerichts vorliegt. |