Erstattung, Rückerstattung oder ...? 08:12 Mar 9, 2015
Ein "Rück-" kann es logischerweise nur geben, wenn es zuvor ein dazu passendes "Hin-" gegeben hat. (Die Juristen sagen da wohl auch "Stoffgleichheit".) Das ist aber längst nicht bei jeder Erstattung der Fall.
Wenn ich eine Theaterkarte gekauft und bezahlt habe, die Vorstellung dann aber ausfällt, dann gibt mir das Theater den Kaufpreis zurück. Wenn mir ein potenzieller Arbeitgeber meine realen oder pauschalierten Anreisekosten zum Vorstellungsgespräch erstattet, dann bekomme ich zwar das Geld, aber eben nicht zurück. Kosten kann man auch gar nicht zurückzahlen, Kosten sind immer Ausgaben. Kosten kann man höchstens ersetzen.
In unserem AT aber passt das alles ohnehin nicht, da steht ja: "The value to be reimbursed by the carrier ist the value of goods lost/damaged." Das ist keine Erstattung, sondern ein Wertersatz, weil dieser Wert nur eine fiktive Summe ist, die oft niemand gezahlt hat, oder jedenfalls nicht in genau dieser Höhe. Richtig ist also "Schaden(s)ersatz" oder" (Verlust-)Entschädigung". Schäden kann man nun mal nicht erstatten. "Erstattung" wäre hier z. B. das Zurückzahlen des gezahlten Portos. |