Es wurde nach der Leitmaxime konzipiert, dass es ein Wirtschafts-Lexikon mit dem Schwerpunkt Handel handeln sein sollte unter Einschluss einschlägiger Begriffe des bürgerlichen Rechts, des Handels-, des Steuer-, Arbeits-, Sozial-, Wettbewerbs- und Gesellschaftsrechts, sofern sie mit Handelstätigkeiten und -funktionen in einem engen Wirkzusammenhang stehen.

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